Kamagra und dgl??

hmm...und was genau hast Du dann da zu befürchten, wenn der laden mal 'hopsgenommen' wird?
 
..aber wenn Du doch immer nur max. 10 Stück (Eigenbedarf) bestellst, hast Du doch nix zu befürchten......?:p

..ich versteh schon was Du meinst:wink0:
 
Sicherlich besteht immer ein Risiko-bei 10 Pillen für den Eigenbedarf muss man nichts befürchten.

Eigenbedarf gilt nur wenn Du die Drops persönlich in die EU bringst, also als Reisemitbringsel.
Wenn dein Paket gefilzt würde gäbe es auf jeden Fall eine Anzeige, egal ob da eine oder hundert Pillen drin sind.
 
Wegen Geringfügigkeit gibt es keine Anzeige. Den Handel soll dir ein Gericht maI irgendwie beweisen können, wenn du 10 Tabletten bestellst. Das kann kein Gericht, ergo ist es als Eigenbedarf zu werten. Es gibt Berichte von Hunderten Pillen, wo 35€ bezahlt wurden, als Ordnungswidrigkeit.
Da kommt es mich teurer, solche Pillen original zu kaufen. Aber das muss jeder selbst wissen...
Wenn dann im Falle des Falles ein Anhörungsbogen vom Zoll kommt, streitet man ab und verweist zur Klärung auf den Absender. Das Problem hier: In der Regel wird es ohne Absenderadresse versandt. Das heisst, das Risiko ist verschwindend gering.
 
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Wegen Geringfügigkeit gibt es keine Anzeige. Den Handel soll dir ein Gericht maI irgendwie beweisen können, wenn du 10 Tabletten bestellst. Das kann kein Gericht, ergo ist es als Eigenbedarf zu werten.

Das Gericht braucht dir keinen Handel nachweisen. Es gibt ein sog. Verbringungsverbot:
Einfuhr von Arzneimitteln - Bundesgesundheitsministerium

Das man bei 10 Pillen keine Tausende Euro Strafe zahlen muss ist klar. Aber deine Aussage man könnte sich auf Eigenbedarf berufen und hätte deshalb nichts zu befürchten ist einfach falsch!
 
Ich nehme nach jeder reise die erlaubte menge mit (Tageshochstdosis x 90 Tage). Früher ging ich durch den roten zoll heute nur mehr durch den Grünen zoll.

MAGIER
 
Ich sage ja nicht, dass Eigenbedarf legal ist-sondern dass man bei dieser Menge in die juristische Rubrik Eigenbedarf gesteckt wird, der wesentlich milder bestraft wird, wenn überhaupt.
Einen Handel müsste man mir nachweisen, da hier die Unschuldsvermutung gilt. Hab ich es nun besser ausgedrückt ?:wink0:
 
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Ich kenne mich bei den Deutschen-und EU-Gesetzen nicht sonderlich gut aus, aber wer soll denn ein Versand innerhalb Deutschland oder EU kontrollieren? Der Zoll fällt ja wohl weg.....
 
Wichtig ist auch zu wissen, daß es drei Stufen gibt.
1. Eigenbedarf
2. Eigenbedarf + Mitbringsel für Freunde
3. Mitnahme für Verkauf
Also wenn, dann nur Eigenbedarf,
ich nehme auch nur 90 Pillen mit.
 
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