Sehr geehrter Herr Bambam,
Sie haben sich auf
www.einreiseanmeldung.de mit einer Einreise aus einem Risikogebiet (Kenia) angemeldet.
Zu Ihrer Information die folgenden Hinweise:
Nach derzeit gültiger Sächsischer Corona-Quarantäne-Verordnung haben Sie sich nach der Einreise 10 Tage in häusliche Absonderung zu begeben (Einreisetag nicht mitgezählt). Frühestens am 5. Tag nach Einreise dürfen Sie einen Test (kostenpflichtig) durchführen. Bei Erhalt eines negativen Befundes ist die Quarantäne automatisch beendet. Häusliche Absonderung bedeutet, dass Sie die angegebene Unterkunft nicht verlassen dürfen und auch keinen Besuch empfangen dürfen. Das Verlassen der Unterkunft ist nur zur Durchführung des Testes auf direktem Hin- und Rückweg erlaubt.
Weiterhin sind Sie nach der derzeit gültigen Coronavirus-Einreiseverordnung verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor der Einreise bzw. spätestens 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen
. Wir bitten Sie dieses Testergebnis innerhalb der
nächsten 3 Werktage an das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau zu übersenden.
Für Sie gilt daher bei Einreise am 27.03.2021:
Häusliche Absonderung bis einschließlich 06.04.2021
Testung für die Verkürzung der Quarantäne frühestens möglich ab 01.04.2021
Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung sowie die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sehen bestimmte Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht vor. Sollte hierbei eine Ausnahme für Sie zutreffen, bitte ich um Mitteilung.
Ebenso bitte ich Sie, mir im Falle eines negativen Testes das Ergebnis an
corona-einreisende@landkreis-entenhausen.de zu übersenden.
Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Corona Virusinfektion auftreten, suchen Sie umgehend einen Arzt oder ein Testzentrum zur Durchführung eines Testes auf und informieren unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt.
Zu beachten ist ebenfalls, dass für Einreisende keine Quarantänebescheide erlassen werden.