Scheidung De-Thai in der Schweiz

Wenn Sie das selbständig macht und dann das Geschäft super läuft kommt einem das ein wenig entgegen aber sonst kann sie sehr viele abzüge geltend machen und das bringt einem nichts
 
@alwaro du würdest dich wundern sie ist noch gut im Futter für Anfang 40 :)

Ja klar kommt das mir entgegen wenn sie arbeitet, und das soll sie ja auch aber auch so spätestens nach paar Jahren ( nach DE recht) bin ich nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet... Und sollte ich in der CH bleiben und nochmal heiraten dann sowieso nicht mehr.
 
Wenn Du in der Schweiz bleibst und nochmal heiratest zahlst du für 2 Frauen deine ex und die neue, fang jetzt bitte nicht an zu träumen!

Ich bin mitten in der Scheidung, für die eine Bezahl ich unterhalt jenseits von gut und böse
 
Oh oh.....na dann so schnell wie möglich in den grossen Kanton....

Schade es gefällt mir eigentlich sehr gut in der CH.
 
Aber sollte deine Ex nochmal Heiraten kommst Du davon ohne unterhalt zu bezahlen....
 
ungültiger Link entfernt

Also hier steht schon das wenn man Wiederheiratet der Unterhalt nicht mehr zu leisten ist...
 
:lach::lach::lach:

Lesen bedeutet anscheinend nicht immer Verstehen:

Übersetzung:
Für Dich:
Wenn (SIE) Unterhalt bekommt und dann wieder Heiratet, du nichts mehr zu Bezahlen hast.
Unterhalt Bezahlt der, der Verdient also DU!
 
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