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Wenn Sie das selbständig macht und dann das Geschäft super läuft kommt einem das ein wenig entgegen aber sonst kann sie sehr viele abzüge geltend machen und das bringt einem nichts
@alwaro du würdest dich wundern sie ist noch gut im Futter für Anfang 40 :)
Ja klar kommt das mir entgegen wenn sie arbeitet, und das soll sie ja auch aber auch so spätestens nach paar Jahren ( nach DE recht) bin ich nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet... Und sollte ich in der CH bleiben und nochmal heiraten dann sowieso nicht mehr.
Übersetzung:
Für Dich:
Wenn (SIE) Unterhalt bekommt und dann wieder Heiratet, du nichts mehr zu Bezahlen hast.
Unterhalt Bezahlt der, der Verdient also DU!