Member
Da liegst Du wohl falsch, vieleicht in der Schweiz ?Member hat gesagt:Die machen nur die Grenzkontrolle. Wer einreisen darf, entscheiden andere.
Zitat : Die Einreisegründe müssen bei der Einreise durch entsprechende Nachweise bei der Grenzkontrolle geltend gemacht werden. Jeder Sachverhalt wird individuell betrachtet und ist einzelfallabhängig. Die abschließende Entscheidung über die Einreise liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamten vor Ort. Quelle Bundespolizei