TH --> DE Schengen Visum

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.... danke, werden es auf Phuket beantragen. Ich berichte wie's war , obs geklappt hat oder auch nicht... wie lange brauchen "die" eigentlich zur Erteilung?

Geplante Besuchszeit ist Ende Mai - Anfang Juni in/bei AC.
 
  1. Einladungsschreiben im Original, ordnungsgemäss durch den Gastgeber in der Schweiz unterschrieben und datiert, mit folgenden Angaben:
    a) Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer (E-Mail Adresse sofern vorhanden) der einladenden Person (Gastgeber/in);
    b) Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit der eingeladenen Person (Gast);
    c) Art der Beziehung zur eingeladenen Person;
    d) Zweck und Aufenthaltsdauer in der Schweiz;
    e) Bestätigung der Kostenübernahme (Reise, Unterkunft, Verpflegung und eventuellen medizinischen Behandlungen).
    f) Zahlungsfähigkeit des Gastgebers wurde bereits in der Vergangenheit überprüft: Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragsstellers vermerken, welcher von der „Verpflichtungserklärung“ Gebrauch machte (freiwillige Information; erfolgt nur durch den Gastgeber, wenn sie/er die Verantwortung bezüglich Datenschutz übernimmt).
    Der Brief muss von der einladenden Person (Gastgeber/in) unterschrieben sein und per Post an die eingeladene Person (Gast) geschickt werden (nicht an die Botschaft!).

Das sollte, nach Angaben des EDA, im Einladungsschreiben stehen. Verzichte also auf zuviel "Schmus".
 
Mensch gabbiano, FHAC will nach Deutschland! Was soll er denn jetzt mit den Schweizer Anforderungen anfangen? :bang:

@FHAC: Bei mir war das Visum nach 3 Arbeitstagen fertig. Das erfährst du aber bei der Beantragung.
 
Mensch gabbiano, FHAC will nach Deutschland! Was soll er denn jetzt mit den Schweizer Anforderungen anfangen? :bang:

Die Schweiz gehört zum Schengenraum. Die Anforderungen werden in Deutschland die gleichen sein. Es heisst ja Schengenvisa..
 
Ich glaube, du raffst es nie. :cry:

Mal ganz davon abgesehen, dass du noch nie eine Einladung mit Schengen Visum durchgezogen hast.
 
Mal ganz davon abgesehen, dass du noch nie eine Einladung mit Schengen Visum durchgezogen hast.

Doch hab ich. Und ganz abgesehen davon, solltest du dich mal erkundigen was der Sinn des Schengenraums ist.

Tut mir leid KP, aber du hast diesbezüglich wirklich keine Ahnung.
 
Ist schon gut gabbi, wann machst du denn deine Visa-Agentur auf? :mrgreen:

Oder um es mal sachlich anzugehen. Außer einem Einladungsschreiben für einen Araber hast du diesbezüglich keinerlei Erfahrung außer dem, was man auf den Seiten der Botschaften nachlesen kann. Der ganze praktische Erfahrungsschatz über das, was zwischen den Zeilen geschrieben steht und letztendlich über Erfolg und Nichterfolg eines Visa-Antrages entscheidet, ist dir fremd, abgesehen von dem, was du hier gelesen hast. Aber lesen und gemachte Erfahrung sind nun mal zwei verschiedene Dinge.

Warum soll ich mich über den Sinn des Schengenraums erkundigen. Da sehe ich keinen Zusammenhang zur Beantragung eines Visum. Es reicht für mich und Betroffene vollkommen aus, sich damit auseinanderzusetzen, wie man ein Visum erfolgreich beantragt. Und diesbezüglich ist das Prozedere halt wichtig.
 
Hallo

ich weiß (mittlerweile), in diese Forum steht ja AC meist für Angeles City, im meinem Fall aber ist AACHEN in D gemeint, gut manche sagen es sei schon Holland, aber das stimmt nicht :coool: !!!
Also es geht hier um eine Einladung nach DEUTSCHLAND / NRW !

Die Schweiz gehört zum Schengenraum. Die Anforderungen werden in Deutschland die gleichen sein. Es heisst ja Schengenvisa..

... ja das stimmt wohl es geht um ein Schengenvisa und in den EU Schengenstaaten soll(t)en die Bedingungen gleich sein, sind sie aber nicht und die Schweiz ist nochmal was ganz anderes...
da gibt es halt eine große Diskrepanz zwischen dem wie es sein soll und dem wie es gehandhabt wird.
Das ist zumindest das was ICH in der Zeit gelernt habe seit dem ich mich damit befasse.
Für mich ist wichtig wie es gehandhabt wird, denn wir brauche ein "echtes Visum" und kein theroretisches was wäre wie etc. !
 
Zuletzt bearbeitet:
Was glaubst du wohl, wo die Behörden ganz genau hinschauen bei der Visaerteilung:
Bei einem Besucher aus einem Land, das (damals) kurz vor dem Bürgerkrieg stand, oder bei einem Besucher aus dem friedlichen Thailand.

Warum soll ich mich über den Sinn des Schengenraums erkundigen. Da sehe ich keinen Zusammenhang zur Beantragung eines Visum.

Mein Kommentar betr. Schengenraum war deine Bemerkung, dass FHAC sein Mädchen nach D einladen will, und nicht in die Schweiz. Die Visabestimmungen sind die gleichen.

Das seit dem 1. Januar 2008 geltende neue Schweizer Recht ist derart ausgestaltet, dass sein Wortlaut ohne weiteres Gesetzgebungsverfahren seit der Inkraftsetzung der Schengen-Regeln in der Schweiz, also seit dem 12. Dezember 2008, an das Schengen-Recht angepasst wurde. Hinsichtlich des Visumverfahrens gelten seit jenem Zeitpunkt keine Besonderheiten mehr, [SUP][97][/SUP] so dass für die Schweiz hinsichtlich der Kurzaufenthalte dieselben Regeln gelten wie im übrigen Schengen-Raum.
 
.... wie lange brauchen "die" eigentlich zur Erteilung?

Ein befreundeter Member hat im Oktober 2013 in Bangkok beantragt, wurde meines Wissens nach noch in der gleichen Woche bewilligt.
Vielleicht meldet er sich ja hier noch und sagt was dazu.
Ich selbst habe 2010 auch in Bangkok beantragt, wurde auch innerhalb weniger Tage erteilt.
 
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