diese 30.00 von diesem Monat konnte ich retten, da ich reklamiert habe, so gesehen verbuche ich die verlorenen 30.00 als Dumm gelaufen
Chargeback geht bis zu 120 Tagen, da ist gar nichts verloren und wenn du den Umsatz nicht beauftragt hast, solltest du das Geld aus dem April auch zurück erhalten können.
Mit dem Chargeback-Verfahren kannst Du ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen stornieren und Dein Geld zurückbuchen. Wir zeigen Dir, wie das klappt.
www.finanztip.de
Abgesehen davon zählt nicht das Datum der Belastung, sondern der Leistungserbringung. Ist auch einleuchtend. Wer jetzt für den Winter einen Flug bezahlt, bekommt das Geld auch zurück, wenn die Leistung im Winter nicht erbracht wird.
Das zum Thema „Nur Bares ist Wahres“ – jag mal einem Bargelddieb ein halbes Jahr später hinterher

Ansonsten der Standardtipp: Wenn immer möglich mobil mit der hinterlegten Karte zahlen oder mit PayPal, Google Pay oder Apple Pay. Da geht deine Kartennummer nicht an den Händler und kann nicht abgegriffen werden.
Ansonsten wie schon beschrieben, alle Funktionen der Karte sperren, die nicht benötigt werden.
Alleine schon deshalb, ist es sinnvoll, mehrere Karten zu haben. Bei der Karte, die ich aus der Hand gebe, schalte ich z. B. Online, ATM-Zahlung aus und Geolocation an. Die Karte für Online-Zahlung muss vor Ort oder am ATM nicht verwendbar sein und muss kein kontaktlos unterstützen usw.
Eine einzige eierlegende wollmilchsau-Karte mag es geben, aber da hätte ich Angst die aus der Hand zu geben.