Das ist falsch! Wer sich in Thailand einen Roller, Motorrad oder ein Auto mieten möchte, braucht einen Internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926! Dieser ist in der Tat, gegenüber IFS aus anderen Abkommen, nur ein Jahr gültig. Beim Beantragen auf der Führersteinstelle auf Erteilen nach dem Abkommen von 1926 bestehen; dieser muss auf Verlangen erteilt werden. Ich würde dies vorher telefonisch klären und mit der Begründung als Nutzung in TH. Falls die Behörde den Schein nicht vorrätig hat und bestellen müsste, sparst Du Dir einen Weg.