Member
Von meinem Urlaub in 11 Tagen in Kenia. Ich habe eigentlich mehr Sorgen, dass der Flug wegen diesem daemlichen Pilotenstreik storniert werden könnte.

Nicht die feine Art, den post im Nachhinein um die 11 Tage zu ergänzen.Member hat gesagt:Von meinem Urlaub in 11 Tagen in Kenia. Ich habe eigentlich mehr Sorgen, dass der Flug wegen diesem daemlichen Pilotenstreik storniert werden könnte.
1. Habe ich nicht gemacht. Meinst Du den vorigen Post? Den hast Du sogar mit den 11 Tagen zitiert.Member hat gesagt:Nicht die feine Art, den post im Nachhinein um die 11 Tage zu ergänzen.
Tatsache ist und bleibt, dass die Airline den Flug mit mehr als 14 Tagen Vorlauf entschädigungslos stornieren kann.
Member hat gesagt:1. Habe ich nicht gemacht. Meinst Du den vorigen Post? Den hast Du sogar mit den 11 Tagen zitiert.
2. Stimmt nicht. Die Entschädigungsansprüche sind lediglich kurzfristig höher. Auf jeden Fall würde sowas direkt zu meinem Anwalt gehen, und der regelt das dann.
Das ist glaube ich nicht ganz korrekt.Member hat gesagt:Sorry - bei mehr als 14 Tagen zwischen Stornierung/Änderung und Flugdatum sind die Entschädigungsansprüche bei 0,- Euro.

KI->Member hat gesagt:Sorry - bei mehr als 14 Tagen zwischen Stornierung/Änderung und Flugdatum sind die Entschädigungsansprüche bei 0,- Euro.
"Du hast immer Recht auf Ticketrückerstattung oder Umbuchung auf einen anderen Flug.
Falls der Ersatzflug unzumutbar ist (z. B. starke Abweichungen in Zeit oder Ziel), könntest du unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen – prüfe dies individuell."
Auf das Kleingedruckte kommt es an:Member hat gesagt:Das ist glaube ich nicht ganz korrekt.
Soweit ich weiß gibt es keine „Ausgleichsleistungen“ nach EU Verordnung wenn die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage vor dem geplanten Flug storniert (und bei nicht EU Airlines bei Flügen in die EU gibt es diese sowieso nicht).
Was man allerdings als „Entschädigung“ durchaus beanspruchen kann ist der entstandene Schaden, also zB die Kosten eines selbst gebuchten (Ersatz) Fluges.
Wobei Recht haben und Recht bekommen bekanntlich zwei Paar Schuhe sind und man in der Praxis da oft nicht weit kommt.
Quelle:
Mein Flug wurde annulliert: Bekomme ich eine Entschädigung? | Verbraucherzentrale.de
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Ihr Flug gestrichen wurde.www.verbraucherzentrale.de


