Das ist glaube ich nicht ganz korrekt.
Soweit ich weiß gibt es keine „Ausgleichsleistungen“ nach EU Verordnung wenn die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage vor dem geplanten Flug storniert (und bei nicht EU Airlines bei Flügen
in die EU gibt es diese sowieso nicht).
Was man allerdings als „Entschädigung“ durchaus beanspruchen kann ist der entstandene Schaden, also zB die Kosten eines selbst gebuchten (Ersatz) Fluges.
Wobei Recht haben und Recht bekommen bekanntlich zwei Paar Schuhe sind und man in der Praxis da oft nicht weit kommt.
Quelle:
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Ihr Flug gestrichen wurde.
www.verbraucherzentrale.de