Krise Iran - USA, wie wirkt es sich auf die Airlines am Golf aus?

  • Ersteller
        #371  

Member

Von meinem Urlaub in 11 Tagen in Kenia. Ich habe eigentlich mehr Sorgen, dass der Flug wegen diesem daemlichen Pilotenstreik storniert werden könnte.
 
        #372  

Member

Es ist nicht direkt eine Golf-Airline …. Aber es ist eine direkte Auswirkung der Krise:


Andere werden diesem Beispiel folgen.

Gruss,

Merlin
 
        #373  

Member

Member hat gesagt:
Von meinem Urlaub in 11 Tagen in Kenia. Ich habe eigentlich mehr Sorgen, dass der Flug wegen diesem daemlichen Pilotenstreik storniert werden könnte.
Nicht die feine Art, den post im Nachhinein um die 11 Tage zu ergänzen.

Tatsache ist und bleibt, dass die Airline den Flug mit mehr als 14 Tagen Vorlauf entschädigungslos stornieren kann.
 
        #374  

Member

Member hat gesagt:
Nicht die feine Art, den post im Nachhinein um die 11 Tage zu ergänzen.

Tatsache ist und bleibt, dass die Airline den Flug mit mehr als 14 Tagen Vorlauf entschädigungslos stornieren kann.
1. Habe ich nicht gemacht. Meinst Du den vorigen Post? Den hast Du sogar mit den 11 Tagen zitiert.

2. Stimmt nicht. Die Entschädigungsansprüche sind lediglich kurzfristig höher. Auf jeden Fall würde sowas direkt zu meinem Anwalt gehen, und der regelt das dann.
 
        #375  

Member

Member hat gesagt:
1. Habe ich nicht gemacht. Meinst Du den vorigen Post? Den hast Du sogar mit den 11 Tagen zitiert.

2. Stimmt nicht. Die Entschädigungsansprüche sind lediglich kurzfristig höher. Auf jeden Fall würde sowas direkt zu meinem Anwalt gehen, und der regelt das dann.

Sorry - bei mehr als 14 Tagen zwischen Stornierung/Änderung und Flugdatum sind die Entschädigungsansprüche bei 0,- Euro.
 
        #376  

Member

Nachdem ich von stornierten Rückflügen seitens Etihad gehört hab, hab ich mich entschieden umzubuchen.
Das klappte via Expedia ziemlich gut via Chat im 2. Anlauf und kostenlos.
Das Risiko eines ausgefallenen Rückflugs wollte ich nicht eingehen.
Der Hinflug war von Etihad zweimal verschoben worden.
 
        #377  

Member

Member hat gesagt:
Sorry - bei mehr als 14 Tagen zwischen Stornierung/Änderung und Flugdatum sind die Entschädigungsansprüche bei 0,- Euro.
Das ist glaube ich nicht ganz korrekt.

Soweit ich weiß gibt es keine „Ausgleichsleistungen“ nach EU Verordnung wenn die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage vor dem geplanten Flug storniert (und bei nicht EU Airlines bei Flügen in die EU gibt es diese sowieso nicht).

Was man allerdings als „Entschädigung“ durchaus beanspruchen kann ist der entstandene Schaden, also zB die Kosten eines selbst gebuchten (Ersatz) Fluges.

Wobei Recht haben und Recht bekommen bekanntlich zwei Paar Schuhe sind und man in der Praxis da oft nicht weit kommt.

Quelle:

 
        #378  

Member

Member hat gesagt:
Sorry - bei mehr als 14 Tagen zwischen Stornierung/Änderung und Flugdatum sind die Entschädigungsansprüche bei 0,- Euro.
KI->
"Du hast immer Recht auf Ticketrückerstattung oder Umbuchung auf einen anderen Flug.

Falls der Ersatzflug unzumutbar ist (z. B. starke Abweichungen in Zeit oder Ziel), könntest du unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen – prüfe dies individuell."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #379  

Member

Member hat gesagt:
Das ist glaube ich nicht ganz korrekt.

Soweit ich weiß gibt es keine „Ausgleichsleistungen“ nach EU Verordnung wenn die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage vor dem geplanten Flug storniert (und bei nicht EU Airlines bei Flügen in die EU gibt es diese sowieso nicht).

Was man allerdings als „Entschädigung“ durchaus beanspruchen kann ist der entstandene Schaden, also zB die Kosten eines selbst gebuchten (Ersatz) Fluges.

Wobei Recht haben und Recht bekommen bekanntlich zwei Paar Schuhe sind und man in der Praxis da oft nicht weit kommt.

Quelle:

Auf das Kleingedruckte kommt es an:

Die vorstehend beschriebenen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gelten nur für Flüge, die entweder a) von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder b) von einem Staat außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Außerdem darf das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, nicht länger als drei Jahre zurück liegen.
 
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