Member hat gesagt:
Sieht denke ich ehr schlecht aus ... Wenn die 14 Tage vor dem geplanten Abflug annullieren entsteht kein Anspruch auf Entschädigung
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Richtig. Du hast nur die Wahl zwischen Erstattung oder Ersatzflug
Wird Dein Flug gestrichen oder „gecancelt“, hast Du folgende Möglichkeiten:
Du kannst Dir den Ticketpreis erstatten lassen (Art. 8 Abs. 1a Flug-VO).
Du lässt Dich umbuchen und nimmst einen anderen Flug Flug (Art. 8 Abs. 1b und c Flug-VO).
Wichtig falls du dich für einen Ersatzflug entscheidest hast du folgende Rechte:
Hast Du Dich für einen anderen Flug entschieden, muss sich die Airline um Dich kümmern, während Du wartest. Das heißt: Du bekommst
kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Außerdem musst Du die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen
kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für Deine Übernachtung in einem
Hotel mittlerer Kategorie und den
Transfer dahin aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c Flug-VO). In der Regel organisiert die Fluggesellschaft ein Hotel und den Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, frage nach, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.