LUFTHANSA ....

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        #1.431  

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Member hat gesagt:
Mein Flug LH88 von FRA nach DUS am 09.07.22 wurde ebenfalls Abgesagt. Hatte vor einer Woche die Mail bekommen. Meine Rückreise von Mombasa endet somit schon in Frankfurt.
Deshalb werde ich versuchen der LH die 250€ aus den Rippen zu Leiern und den Aufpreis für das Zugticket von FRA aus statt von DUS.

Sieht denke ich ehr schlecht aus ... Wenn die 14 Tage vor dem geplanten Abflug annullieren entsteht kein Anspruch auf Entschädigung
Anhang anzeigen 1656337203665.jpg
 
        #1.432  

Member

Sie müssen mir keine Alternative anbieten?
Flug oder Bahnticket?
Das würde ja streng genommen bedeuten am Tag meiner Ankunft in Mombasa sagen sie den kompletten Rückflug einfach ab und ich steh da im Regen?
Kann nicht sein.
Hätten sie vor dem ersten Abflug was gesagt hätte ich die Reise ja ggf. noch stornieren können. Aber so?
 
        #1.433  

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Ich wollte noch einmal das Argument "Deutschland verpasst wieder den digitalen Anschluss" von vor zwei Seiten aufnehmen. In USA gibt es (immer mehr) Gesi chtserkennung der CBP. Man stelle sich nur einmal den Aufschrei vor im Fax-Land. Es wird einfach nicht besser hier. und ich denke auch der eine oder andere Kollege hier im Forum möchte auf diese Technik verzichten.

An den Flugpreisen sind die Airlines schon schuld. Die machen nicht den Preis für das Kerosin, bestimmen aber den Rest. Das kann man nicht wegdiskutieren.
 
        #1.434  

Member

Member hat gesagt:
Sieht denke ich ehr schlecht aus ... Wenn die 14 Tage vor dem geplanten Abflug annullieren entsteht kein Anspruch auf Entschädigung
Anhang anzeigen 1656337203665.jpg
Richtig. Du hast nur die Wahl zwischen Erstattung oder Ersatzflug

Wird Dein Flug gestrichen oder „gecancelt“, hast Du folgende Möglichkeiten:

Du kannst Dir den Ticketpreis erstatten lassen (Art. 8 Abs. 1a Flug-VO).
Du lässt Dich umbuchen und nimmst einen anderen Flug Flug (Art. 8 Abs. 1b und c Flug-VO).

Wichtig falls du dich für einen Ersatzflug entscheidest hast du folgende Rechte:

Hast Du Dich für einen anderen Flug entschieden, muss sich die Airline um Dich kümmern, während Du wartest. Das heißt: Du bekommst kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Außerdem musst Du die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.

Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer dahin aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c Flug-VO). In der Regel organisiert die Fluggesellschaft ein Hotel und den Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, frage nach, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.
 
        #1.435  

Member

Member hat gesagt:
Sie müssen mir keine Alternative anbieten?
Flug oder Bahnticket?

Doch ... schau mal hier ... da ist das ganz gut erklärt


Letztlich musst Du der Fluggesellschaft eine Frist setzen in der Sie Dir eine alternative anbietet .... bei mir ging das über die LH App automatisch
 
        #1.436  

Member

Member hat gesagt:
Doch ... schau mal hier ... da ist das ganz gut erklärt


Letztlich musst Du der Fluggesellschaft eine Frist setzen in der Sie Dir eine alternative anbietet .... bei mir ging das über die LH App automatisch
Sie haben mir mitgeteilt dass der Flug nach Düsseldorf gestrichen wurde und meine Reise somit nun in FRA endet. Da wurde nix angeboten.
Also muss es logischerweise eine Erstattung für das letzte Segment geben. Aber auch davon wurde mir nichts mitgeteilt.
 
        #1.437  

Member

Ich schau mal was ich da mache.
Nur völlig folgenlos sollte es für die LH nicht sein. Dann nimmt das Überhand
 
        #1.438  

Member

Member hat gesagt:
Sie haben mir mitgeteilt dass der Flug nach Düsseldorf gestrichen wurde und meine Reise somit nun in FRA endet. Da wurde nix angeboten.
Also muss es logischerweise eine Erstattung für das letzte Segment geben. Aber auch davon wurde mir nichts mitgeteilt.
Grundsätzlich müssten sie das anbieten, (jetzt kommt das) Aber sie können natürlich sagen, dass alle Flüge ausgebucht sind und sie dir keinen Ersatz anbieten können. Findest du allerdings auf der Lufthansa Seite einen Ersatzflug kannst du mit dem Kundencenter Kontakt aufnehmen und entsprechend umgebucht werden. Am Ende ist es halt die Frage, ob man deswegen Klage einreicht oder die Erstattung nimmt und dann einfach selber einen Flug oder Zug bucht.
 
        #1.439  

Member

Member hat gesagt:
Mein Flug LH88 von FRA nach DUS am 09.07.22 wurde ebenfalls Abgesagt. Hatte vor einer Woche die Mail bekommen. Meine Rückreise von Mombasa endet somit schon in Frankfurt.
Deshalb werde ich versuchen der LH die 250€ aus den Rippen zu Leiern und den Aufpreis für das Zugticket von FRA aus statt von DUS.
Hast du Hin- und Rückflug zusammen gebucht? Wenn ja, lag der Hinflug auch 14 Tage vor der Stornierung des Segments?

@YamNua vielleicht hast du ja mal Lust ein paar Posts in den Lufthansa Thread zu verschieben. Geht sonst weiter vom Thema ab.
 
        #1.440  

Member

Member hat gesagt:
Ich wollte noch einmal das Argument "Deutschland verpasst wieder den digitalen Anschluss" von vor zwei Seiten aufnehmen. In USA gibt es (immer mehr) Gesi chtserkennung der CBP. Man stelle sich nur einmal den Aufschrei vor im Fax-Land. Es wird einfach nicht besser hier. und ich denke auch der eine oder andere Kollege hier im Forum möchte auf diese Technik verzichten.


Gibt's doch schon ;-) Aber auch gut, dass es nicht verpflichtend ist.
 
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