ganz schön interssant die Steuerdiskussion hier, kann man immer was lernen
nach meinem Wissen (als Ruhestandstrader und Dividendenjäger) sollte es aber doch so sein,
falls ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, als beim Einwohnermeldeamtm abgemeldet, beantragt man beim FA eine
Nichtverlangungsbescheinigung und gibt diese an seinen Broker,
dann werden auch keine Anbschlagssteuern mehr abgezogen
so macht es auch ein Bekannter der schon länger in Thailand wohnt
der zockt mit Optionsscheinen über einen deutschen Online Broker und zeigt dem FA den Stinkefinger
ob er evtl, in Thailand steuerpflichtig ist natürlich ein anderes Thema
aber ob das da einen interessiert ??