Hier noch mal ein Auszug aus dem Internet.
Das einheitliche Schengen-Visum (USV)
Das einheitliche Schengen-Visum (Uniform Schengen Visa) ist die Erlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort bis zur Höchstdauer von 90 Tagen pro Halbjahr für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.
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Mit einem einheitlichen Schengen-Visum zu bereisende Staaten sind folgende: ÖSTERREICH, BELGIEN, TSCHECHIEN, DÄNEMARK, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH, DEUTSCHLAND, GRIECHENLAND, UNGARN, ISLAND, ITALIEN, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, MALTA, NIEDERLANDE, NORWEGEN, POLEN, PORTUGAL, SLOWENIEN, SLOWAKEI, SPANIEN, SCHWEDEN, SCHWEIZ.
Je nach dem Zweck der Reise schließt das einheitliche Schengen-Visum alle zwei Visum-Kategorien ein: „A“ und „C“.
- Kategorie „A“ ist ein Flughafen-Transitvisum, das dem Inhaber erlaubt, sich im internationalen Transitbereich eines Flughafens des Schengen-Raums aufzuhalten, ohne das Schengen-Land zu betreten. Ein Flughafen-Transitvisum wird von allen Personen benötigt, die von einem Drittland in ein anderes Drittland reisen und den Flug auf dem Flughafen eines Schengen-Staates wechseln.
- Kategorie „C“ ist ein Kurzaufenthaltsvisum, das dem Inhaber erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Gültigkeit des Visums, in einem Schengen-Staat aufzuhalten. Diese spezielle Kategorie kann je nach dem Zweck der Reise in folgender Form erteilt werden:
- Das Single-Visum oder auch Einfach-Visum erlaubt dem Inhaber die einmalige Einreise in ein Schengen-Land. Bei Verlassen des jeweiligen Schengen-Landes erlischt die Gültigkeit des Visums, selbst wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer für dieses Land noch nicht abgelaufen ist.
- Beim Double-Entry-Visum, auch Zweifach-Visum genannt, gelten die gleichen Bedingungen wie beim Single-Visum, wobei Sie zweimal in einen Schengen-Staat einreisen dürfen, was bedeutet, dass Sie während der Gültigkeitsdauer des Visums problemlos in einen Schengen-Staat einreisen, wieder ausreisen und erneut dort einreisen dürfen. Sobald Sie zum zweiten Mal aus diesem Land ausreisen, erlischt die Gültigkeit des Visums.
- Das Multiple-Entry-Visum, auch Mehrfachvisum genannt, erlaubt das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes. Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten, mit Beginn des Zeitraums zum Datum des Überschreitens der Staatsgrenze wischen einem Schengen-Mitgliedsstaat und einem Drittland.