Member
Member hat gesagt:Das ist für Thailand unerheblich.
Nur wenn im Internationalen die Fahrerlaubnis für Zweiräder eingetragen ist darf man damit in Thailand fahren. Wie sollte ein Polizist in Thailand alle möglichen Varianten die in verschiedenen Ländern gelten kennen?
Deshalb gibt es den internationalen Führerschein wo festgehalten ist was man darf und was nicht.
Das mit dem Autoführerschein ist nationales Recht in Deutschland und kommt nicht zum Tragen.
Sehe ich anders. Wenn du dir nen internationalen Führerschein machen lässt, werden doch die Klassen angegeben. Somit hättest du doch ein Kreuzchen bei den Zweirädern bis zu einer gewissen Klasse!? Ich müsste mal meinen herauskramen, um zu prüfen, was bei mir steht.
In jedem Fall, wieder was gelernt hier im Forum!