TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

Ich habe es aufgegeben mit einer selbst beantragten Verpflichtungserklärung, konnte nicht mal einen Termin für die nächsten 3 Monate buchen.
Und dann sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die mit der Post geschickten Originalkontoauszüge aus DE wieder zu alt 🤣

Also macht jetzt ein Freund aus DE für meine Freundin, dauert aber auch ca. 4 Wochen. Für mich kein Problem da wir September planen für den DE Besuch.
 
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Hallo

Woran erkennt man die Visumsart, anhand des Visums, ob es ein Besucher-Visum, Heirat- oder Sonstiges Visum ist?

Letztes Jahr hatten wir ein 90 Tage Besuchsvisum bekommen und das im Bild dargestellt bekommen.

Muss ich jetzt erneut eine Verpflichtungserklärung beantragen?

Für mich war eigentlich klar, das ein Besuchsvisum maximal 90 Tage geht.
 
Das ist ein normales Besuchsvisum. Siehst du an "Typ C". Dauer des Aufenthalts: 90 Tage, gemeint ist: maximal 90 Tage am Stück. Das Visum ist 2 Jahre gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums darf sie sich innerhalb 180 Tagen immer nur maximal 90 Tage im Schenegenraum aufhalten (sog. 90/180-Tage-Regel).

Muss ich jetzt erneut eine Verpflichtungserklärung beantragen?
Nein. Wozu?

Für mich war eigentlich klar, das ein Besuchsvisum maximal 90 Tage geht.
Du musst unterscheiden zwischen Dauer/Gültigkeit des Visums und Dauer des Aufenthalts. Ein Besuchsvisum kann bis zu 5 Jahre gültig sein (sog. unechtes Mehrjahresvisum). Die Dauer des Aufenthalts ist jedoch immer auf maximal 90 Tage am Stück begrenzt.

Anzahl der Einreisen: multiple, d.h. sie kann innerhalb der Visumgültigkeit so oft einreisen wie sie möchte, sofern die Voraussetzungen (s.o. 90/180-Tage-Regel) vorliegen, eine KV nachgewiesen und ein Rückflugticket vorgelegt werden kann.
 
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Da war sie aber schon mehrmals in D . Als "erstes" Schengen Visum gibt's es das so nicht 👍
 
So wie ich ihn verstanden habe, normales Besuchsvisum. Das gibts ja in den Ausführungen:
105 Tage
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
5 Jahre
 
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Weltweite Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab 1. Juli 2025
  • Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
  • An der Botschaft Bangkok ist das Verfahren bereits seit dem 1.1.2024 im Rahmen einer Pilotierung ausgesetzt worden.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
Quelle: https://bangkok.diplo.de/th-de/service/05-visa-und-einreise/2725246-2725246
 
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