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Genau:
Diese Meldepflicht basiert auf Abschnitt 38 des thailändischen Einwanderungsgesetzes (Immigration Act B.E. 2522) und läuft über das TM30-Formular. Kann man auch online machen.
Es spielt auch keine Rolle ob es sich um einen persönlichen Gast oder einen bezahlten Aufenthalt handelt.
Versäumt der thailändische Gastgeber die 24-Stunden-Frist, droht ihm eine Geldstrafe (meist zwischen 800 und 2.000 Baht pro ausländischem Gast).
Weiter viel Spass bei eurem gemeinsamen Herrenurlaub!
schon lange wollte ich deinen Post #1 785 vom 14.06.2026 beantworten.
Nun bin ich gerade in einer Ruhephase und fähig, kurz zu schreiben.
Das auch du eine harte Zeit durchmachen musstest, tut mir sehr leid. Desto mehr freut es mich, dass du eine Krise gemeistert hast und es dir wieder gut geht.
Ich denke immer noch an deine super Berichte von Afrika.
Über das Foto vom "Metzger deines Vertrauens" habe ich mich fast totgelacht.
Ich nehme an, du bist noch auf dem "Schwarzen Kontinent."
Man(n) kommt ja schwer weg, von seinen Schwächen.