Guten Abend,
bin Pharmazeut... mich wundert es, dass du einen Ausfuhrschein für Pradaxa brauchst. Dieser ist eigentlich nur notwendig für heikle Substanzen wie Opioide, also Betäubungsmittel. Für diese erhälst du beim Arzt einen Betäubungsmittel-Ausfuhrschein, der dir bestätigt, dass du medikamentös mit diesen behandelt werden musst. Pradaxa ist in dem Sinne nicht gefährlich, dass es abhängig macht oder auf dem Schwarzmarkt verkauft werden könnte.
Die Angaben, die du machen müsstest beziehen sich auf die Packungsangabe. Also 150mg Dabigatranetexilat. Das Mesilat ist die Form, in der es "gefällt" wird und damit chemisch zum Salz wird. Im Darm löst sich dieses Salz dann einigermaßen gut auf, die Bioverfügbarkeit ist trotzdem schlecht. Das heißt, der Anteil des Wirkstoffes, der wirklich im Blut ankommt und dann wirken kann.
Man kann von keinem Laien solche Angaben verlangen. Daher beziehe dich auf das, was auf der Packung steht. Es wird ja auch nicht verlangt, bei Codein den eigentlich aktiven Wirkstoff Morphin (Metabolit) oder bei Clopidogrel (ebenso Prodrug) den Anteil der metabolisierten Substanz (bei jedem Menschen unterschiedlich) anzugeben.
Und selbst wenn, wäre es nicht falsch, 126mg Dabigatran anzugeben anstatt 150mg Dabigatranetexilat. Es kommt nur darauf an, auf was man sich bezieht.