Einfuhrbestimmungen !!!

thomasd

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Hallo,
wer von Euch ist denn in der Richtung gut informiert.

Mit Uhren und sonstigen Fälschungen ist mir soweit schon alles klar, aber darf ich zum Beispiel Oral Jelly mit nach Deutschland nehmen und wenn wieviel.
:wink0:
Kann ja immer mal passieren das der deutsche Zoll kontrolliert.

Bin mir da immer etwas unsicher und für ein paar hilfreiche Tipps sehr dankbar.

Gruß Thomas !!! :tu:
 


Geh mal auf die Suche; das Thema haben wir schon mal sehr ausführlich durchgekaut.
Rezeptpflichtige Arzneimittel für den persönlichen Kurzzzeit-Bedarf darfst du einführen.
Den persönlichen Badarf legst allerdings nicht du fest, sondern der Zoll nach den Kriterien
der allgemeinen Lebenserfahrung. Also eine 50er Packung Oral-Jelly wäre definitiv zu viel.
10 Stück dürfte okay sein, bei 20 kannst du bereits ein Problem bekommen.

Eine andere Frage, die wir leider nicht abschließend klären konnten, war die Frage, ob du
Oral Jelly überhaupt einführen darfst, da sie kein rezeptpflichtiges Arzneimittel sind. Oral
Jelly ist in Deutschland nicht zugelassen. Das darfst du aber nicht verwechseln mit Fakes.
Oral Jelly ist kein Fake. Fakes darfst du nie einführen.
 


Sicher, dass das vom Zoll nicht auch als rezeptpflichtiges Arzneimittel angesehen wird auf Grund des Wirkstoffes? Der ist doch der gleiche wie hier in Viagra oder?
 


Danke,

sehr hilfreiche und nützliche Tipps !!

Mann lernt immer noch dazu, auch wenn mann schon so oft da unten war !!
 


Sicher, dass das vom Zoll nicht auch als rezeptpflichtiges Arzneimittel angesehen wird auf Grund des Wirkstoffes? Der ist doch der gleiche wie hier in Viagra oder?

Die Sache bei der damaligen Diskussion war die, dass der Wirkstoff patentiert ist und eine Patentrechtsverletzung vorliegen
könnte, die die Einfuhr unzulässig macht, obwohl die Herstellung von Oral Jelly in Indien okay ist, weil Indien das Patent
nicht anerkannt hat. Du kannst das Zeug also legal in Thailand erwerben, ob du es aber bei uns einführen darfst, weiß ich
nicht; das konnte mit Bestimmtheit niemand sagen, nicht mal Zollbeamter Popeye.

Wenn es nur um den Wirkstoff ginge, dann dürftest du ja auch gefälschte Viagra einführen. Das darfst du aber nicht, weil
du damit Marken- und Patentrechte verletzt, wobei natürlich die Einfuhr von echten Viagras zum persönlichen Gebrauch in
angemessenen Mengen erlaubt ist.

Ich schreibe jetzt aber nichts mehr dazu, weil das Ganze hier tagelang in aller Ausführlichkeit diskutiert wurde und ich Wiederholungen nicht mag. Wer sich für das Thema interessiert, sollte besser den damaligen Thread suchen.
 


Ich habe früher ab und zu Kamagra Pillen per Post in Indien bestellt, oft kamen sie durch aber oft wurden sie auch vom Zoll beschlagnahmt da es ein Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz war.
Viele Umschläge erreichten mich auch obwohl ein großer grüner Aufkleber vom Flughafenzioll drauf war: Darf nicht dem Empfänger sondern muß dem Zollamt ausgeliefert werden.

Wurde auch schon vom Zoll angeschrieben ob sie es vernichten oder zurück schicken sollen, eine Strafe bekam ich aber nie
 


einfuhr schweiz,gute nachrichten,schaut mal hier:
ungültiger Link entfernt
 


also rezeptpflichtige medikamente ja wie onkel schon geschrieben hat für eigenbedarf den legt aber der zöllner fest

nur btm mittel gehen gar nicht selbst bei kodein haltigen mitteln kann es durchaus ärger geben

gruss lex
 
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