Frage Nach Spanien aus TH

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Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: „gültig für Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels bzw. nationalen Visums (Kategorie „D“) eines Mitgliedstaats können sich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.

Und im Falle des TE kann man ja ein bisschen "Kreativ" werden siehe von natürlich nur ganz hypothetisch gemeinten vorherigen Beitrag ;)
 
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