Beziehst du das abstrakt auf die Bewertung von Videos im Netz ohne Wissen der Vorgeschichte oder auf den konkreten Fall?
Ersteres könnte ich nachvollziehen. Letzteres nicht. Selbst angenommen, die Tochter hätte die Mutter vor Aufnahme des Videos körperlich angegriffen, würde dies kein zweitminütiges ”Eindreschen” auf selbige rechtfertigen. Hat schon etwas von exzessiven Verhalten, das die Attackierende an den Tag legt. Bei uns wäre sie mindestens wegen gefährlicher KV fällig.