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So pauschal stimmt das nicht. Nur, wenn der Bezieher freiwillig in der GKV versichert ist, sind die Auszahlungen KV-pflichtig. Trifft das zu, Finger weg von der Sofortrente. Ist der Bezieher jedoch gesetzlich pflichtversichert (oder privat versichert), fallen keine KV-Beiträge an, nicht einmal auf den Ertragsanteil.