TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

Interessant ist hier zu lesen das irgend jemand etwas aufgeschappt hat wegen Visa für Deutschland.
Und ja Ich habe vor kurzem auch etwas im Netz gelesen, dass es zwischen Thailand und Deutschland / Schengen Staaten Gespräche geben soll, das für Thais eine Erleichterung angedacht wird hier Visa freie Einreise ins Schengen Gebiet .
Und nein ich kann nicht sagen wo ich das gelesen habe
 
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Das war eine allgemeine Berichterstattung als der geschasste Premierminister Herrn Scholz ubd Herrn Macron besucht hat. In diesen Gesprächen haben alle Gesprächspartner gesagt, die Visaerleichterung zu unterstützen. Sobald aber nicht alle Länder mitmachen, können die Herren Scholz und Macron Unterstützungsbekundungen von sich geben wie ihnen beliebt.
 
Interessant ist hier zu lesen das irgend jemand etwas aufgeschappt hat wegen Visa für Deutschland.
Und ja Ich habe vor kurzem auch etwas im Netz gelesen, dass es zwischen Thailand und Deutschland / Schengen Staaten Gespräche geben soll, das für Thais eine Erleichterung angedacht wird hier Visa freie Einreise ins Schengen Gebiet .
Und nein ich kann nicht sagen wo ich das gelesen habe

Ich glaube diese Diskussion kam im Rahmen dieses Regelungstextes auf.
Inwieweit davon irgend etwas umgesetzt wird?

 
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Schade das hier wieder 2 Paar verschiedene Schuhe in einen Topf geworfen werden ,
das eine ist eine eventuell geplante Visafreiheit für Thailänder ,wurde zum Beispiel hier diskutiert
https://thailand-asienforum.com/thr...tschland-einreisen-wie-umgekehrt.29450/page-4 ob und wann das mal kommt steht in den Sternen
Die von mir verlinkten Artikel beziehen sich auf eine Regelung generell für alle Länder die visapflichtig sind und eine grundsätzliche elektronische Visabeantragung bis 2025 vorsehen
das irgend jemand etwas aufgeschappt hat
und da ist auch nichts aufgeschnappt, der Artikel in der BZ ist eigentlich eindeutig
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, eine Freundin hat gerade ein Besuchervisum beantragt und jetzt am 18.9 auch erhalten.
Gültig vom 16.9-16.10 und Dauer des Aufenthalts sind nur 16 Tage.

Obwohl ich eine Verpflichtungserklärung für sie gemacht habe und sie auf freiwilliger Basis sogar noch Unterlagen von 2 Häusern, neuer BMW und ihrer Baufirma, alles in Ihrem Namen abgegeben hat, haben sie dann trotzdem noch Bankdaten nachträglich eingefordert und nur diese 16 Tage erteilt. Ist das normal? Meine Freundin hat bei Ihrem ersten Visum damals direkt 90 Tage bekommen.

Naja, eigentlich geht es um etwas Anderes und zwar, kann sie mit dem Visum jetzt zwischen dem 16.9. und 16.10 einreisen und dann 16 Tage maximal bleiben. Also mal angenommen, sie reist am 15.10 ein und kann dann (16 Tage) bis Ende Oktober bleiben. Korrekt?
 
Nein.
Anders als beim Visum für Thailand wird auf einem Schengen Visum der Reisezeitraum festgelegt.
Nicht das Datum wärend dessen man einreisen darf.


Dann darf sie bis zum 16.10. bleiben..
Oh man, echt ne Frechheit. Vor allem das Visum zum 16.9 auszustellen und am gleichen Tag zu verschicken. Flexibilität ist jetzt absolut nicht gegeben, wird eventuell damit enden, dass das Visum verfällt und sie gar nicht einreist...
 
Auf einem Schengen Visum steht eine Gültigkeit vom / bis und die max. Dauer des Aufenthalts in Tagen. Dann noch das Ausstellungsdatum.
Früheste Einreise also 16.09.; späteste Ausreise 16.10.; maximaler Aufenthalt 16 Tage in diesem Zeitfenster.
(Das passt auch, denn oft werden automatisch 14 Tage Puffer im Zeitraum gegeben.)
 
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Habe von so einem Besuchsvisum noch nicht gehört, dass nur einen Monat Gültigkeit und 16 Tage Aufenthalt gewährt wird. Bist du sicher dass es kein Touristenvisum ist?
 
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Typ C, gerade nochmal nachgefragt. Sie hatte den falschen Typ bei Vfs online ausgewählt und danach mit Vfs geschrieben, dass sie ein Besuchsvisum möchte und kein Tourist und es beim Termin auch nochmal erwähnt. Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben von mir und der Antrag für Besuchervisum hat sie ja auch abgegeben. Vfs hat das anscheinend nicht geändert, so wie sie es meinten und ein Touristvisum ausgestellt... Danke für die Klarstellung
 
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