TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

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        #1.271  

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Hey Leute,

ich brauche mal kurz Rat zur Verpflichtungserklärung.

Die Situation: Ich selbst bekomme aktuell Arbeitslosengeld 1 und habe keinen sozialversicherungspflichtigen Job. In meiner Region heißt es, dass man ohne festen Job keine Verpflichtungserklärung ausstellen kann – auch wenn genug Geld vorhanden ist und man es auf ein Sperrkonto legen könnte. Erst wenn ich einen Job habe und ca. 3.300 Euro nachweisen kann, wäre das mit dem Sperrkonto möglich.

Da ich aber keinen Job habe, würde mein Vater die Verpflichtungserklärung übernehmen. Das ist auch kein Problem, obwohl wir in unterschiedlichen Städten wohnen. Meine Frage betrifft eher die Details beim Ausfüllen:
  1. Beziehung zum Gastgeber:
    • In der vorherigen Verpflichtungserklärung war „Freundin“ angegeben. Was muss jetzt da rein, wenn mein Vater derjenige ist, der die Erklärung ausstellt?
  2. Nachweis der Beziehung für ihren Antrag:
    • Eigentlich bin ja ich der Gastgeber im Sinne der Beziehung zur eingeladenen Person. Ich könnte also Bilder, frühere Besuche und Chatverläufe als Nachweis liefern.
    • Da aber offiziell mein Vater als Gastgeber auftritt, ist die Frage: Funktioniert das so wenn in dem Visumantrag ich als Gastgeber mit auftrete? In meinem Pass steht ja eine andere Adresse.
    • Oder muss der Beziehungsnachweis dann auch auf meinen Vater zugeschnitten sein? Bilder vom letzten Besuch sind vorhanden. Korrespondenz meines Vaters mit ihr muss ich mir aus den Fingern saugen.
  3. Neuer Botschafter und Jahresvisum?:
    • Hier hat jemand was davon geschrieben dass es einen neuen Botschafter gibt und iwas von einem Jahresvisum wurde erwähnt? Was ist damit gemeint?
  4. Ich habe was von Baerboks Projekt zu digitaler Visumsbeantragung gelesen? Trifft das auch auf Thailand zu?
Es wäre super, wenn jemand, der das schon mal gemacht hat (Verpflichtungserklärung einer anderen Person), da ein bisschen Klarheit reinbringen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.272  

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Genau du bist der Gastgeber. Wenn du den Visa Antrag jetzt begründest dein Vater läd sie ein ist das ja etwas Strange oder ;) das ganze muss ja glaubwürdig sein

Google mal nach "Visa Handbuch auswärtiges Amt" hier steht klar beschrieben dass jemand drittes die VE abgeben kann!.

Beziehung wäre dann "Vater von Freundin meines Sohnes" oder wie auch immer ;).

Ich habe gerade mal geschaut als ich meine damals Verlobte eingeladen hatte- die ABH hat bei dem Punkt "Beziehung zum Gast" einfach nur ein "- - " reingeschrieben und ging auch problemlos ;).

Im Zweifel einfach am besten die ABH fragen.

Anhang anzeigen Screenshot_2025-02-17-19-22-42-106_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Bei einem Kumpel hat der Vater sogar die VE für ein Heiratsvisum abgegeben und ging problemlos duch. Natürlich wurde dort nicht !!angegeben dass sie den Vater heiratet 🤣
 
        #1.273  

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Punkt 3 war ich, aber nur laut gedacht, ob mit dem neuen Botschafter ein neuer Wind wehen würde.
 
        #1.274  

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@potti29 cool Danke dir, das ist sehr hilfreich!!!

Weisst du auch wie lange die ungefähr brauchen ab Antragsstellung bei dem externen Dienstleister bis das Visum fertig ausgestellt ist? Hab das nicht mehr in Erinnerung.... Zeit ist leider ein bisschen knapp... (vor allem auch weil ich gesehen habe, dass Ausstellung der Verpflichtungserklärung online wohl 2-3 Wochen dauert mittlerweile)

@Rechtsamwald Wurde da nicht noch iwas erwähnt von 1 Jahresvisum?

Member hat gesagt:
so, nachdem MIA am 15.9 aus D ausgereist ist haben wir am 17.09 gleich wieder zum 7. Mal beantragt für den 15.12 90 Tage.
Heute kam der Pass zurück - neues Visa gültig für ein Jahr bis 14.12.25 , geil endlich fällt das mal für ein Jahr weg mit AHB und VFS ,mal ganz abgesehen vom Geld für die Beantragung .
@Rechtsamwald das hier... was ist das für ein Visum mit einem Jahr gültigkeit? ist das neu?
 
        #1.275  

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Sollte ca 2 Wochen dauern. Aber wie meinst du mit knapp? Die VE musst du ja beim Antrag bei vfs abgeben .

Oder meinst du wie lange der Terminvorlauf auf einen Termin. Ist ? Da am besten bei vfs auf der Webseite schauen wo man den Termin bucht.

Bzgl mehrjahresvisa steht auch im Visa Handbuch. Wenn das aber das erste Visum jetzt ist dann wird es kein Jahresvisa geben.
 
        #1.276  

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Member hat gesagt:
Die VE musst du ja beim Antrag bei vfs abgeben .
Nein das Orginal verbleibt beim Antragsteller -VFS macht bei Antragsabgabe nur eine Kopie für die Botschaft .


Die Bearbeitung des Visantrags dauert bis zu 15 AT (siehe Botschaftswebsite )

zu 1 oder Mehrjahresvisa
Visa für die mehrfache Einreise
Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeit können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Der Visakodex enthält Regeln für die Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise mit einer zunehmend längeren Gültigkeitsdauer:

  • 1 Jahr, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren drei Visa verwendet hat;
  • 2 Jahre, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren bereits ein 1-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise verwendet hat;
  • 5 Jahre, wenn der Antragsteller in den letzten 3 Jahren bereits ein 2-Jahres-Visum für die mehrfache Einreise verwendet hat.
Zu beachten ist das auch bei mehrjährigen Visa gilt -nicht mehr als 90 in 180 Tagen

Und nein eine digitale Visabeantragung wie ev. mal geplant gibt es noch immer nicht .
 
        #1.277  

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Nur zur Klarstellung: Der VK (hier § 24) enthält zwar Regeln für eine längere Gültigkeitsdauer, spricht aber nur allgemein davon, dass Visa mit einer Gültigkeit zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ausgestellt werden.

Die sog. Kaskadenregelung ist zwar laut Visumhandbuch verbindlich, aber die Zahlen, die du genannt hast und die jeweiligen Vorausetzungen (1 Jahr, wenn...; 2 Jahre, wenn...; 5 Jahre, wenn...) sind nicht verbindlich. Sie finden sich weder im VK noch im Visahandbuch.

Es gibt Botschaften, die genau so verfahren, aber es gibt auch Botschaften, die es anders handhaben. Wozu die Botschaft in Bangkok gehört, weiß ich nicht, soll also nicht heißen, dass ich deine Darstellung anzweifle. Ich wollte nur klar stellen, dass diese Regelung genau so aus dem VK abgeleitet werden kann, aber nicht abgeleitet werden muss.
 
        #1.278  

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Member hat gesagt:
Sie finden sich weder im VK noch im Visahandbuch.
da kann ich wohl nicht mehr richtig lesen ;-)

Recht gebe ich Dir das man zusätzlich auf das Wohlwollen des jeweiligen Visasachbearbeiters und eines guten begründetem Einladungsschreiben vertrauen muss ,das einige hier auch schon eher ein längerfristiges Visa bekommen haben ist ja auch schon berichtet worden .
 
        #1.280  

Member

Danke für die Info mit den Folgevisa!

Andere Frage:
Wie ging das nochmal mit dem einloggen bei vfsglobal? (https://visa.vfsglobal.com/tha/de/deu/login) die Seite ist wohl immer noch so horrormäßig....
Versuche mich einzuloggen aber es heisst ich müsse warten weil ich es zu oft versucht habe etc....
Habe anderen Browser und incognito Modus probiert, aber geht nicht... VPN ging auch nicht. Werde nochmal mit Cache löschen etc versuchen...
Habe mir leider nicht aufgeschrieben wie ich da vor 2 Jahren durch diese Website schonmal durchgekommen bin. :/

Weiss jemand wie das ging?
 
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