Gilmored
V.I.P
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Jo, dass hatte ich auch gedacht. Ist aber wohl nicht so ... und logisch. Als Ausländer darfst Du zwar ein Haus besitzen aber keinen Grund. Wenn die Ehefrau auf ihren Namen kauft und sie stirbt kannst du zwar das Haus erben aber nicht das Grundstück weil du eben keins besitzen darfst. So wie er sagt hast Du 120 Tage Zeit das Teil auf einen Thai umschreiben zu lassen. Ähnlich ist es auch wenn die Ehefrau eine Wohnung kauft die in die Thai Quote fälllt.Bei einem Haus kannst du dich nicht als Eigentümmer eintragen lassen. Eben nur als Erbe oder Testamentsvollstrecker. Du kannst das Haus selber benutzen oder verkaufen und das zeitlich unbeschränkt. Wohnung ist ja unproblematisch.