Thailand Daueraufenthalt in Thailand als Freelancer

Wirkliche Klarheit könnte da auch einfach eine E-Mail oder ein Anruf bei der Botschaft

Anschrift: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin
Tel : 030 794 810
Fax : 030 794 811 18
E-mail Allgemein : general@thaiembassy.de
E-mail Konsular : consular@thaiembassy.de

Wenn Du befürchtest, dass Dir die Antwort nicht passt und Du Dir Optionen offen lassen willst, nutzt eben eine Wegwerfadresse oder ein PrePaid-Handy. Sie werden kaum den Aufwand betreiben, jemand wegen einer (ganz normalen) Anfrage zu suchen (abgesehen von den rechtlichen Schwierigkeiten).
 
Zunächst einmal bleibt doch die Frage, ob dich der deutsche Fiskus aus deiner Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht entlässt, noch dazu, wenn du für deutsche Firmen tätig bist ist das doch sehr transparent. Spätestens dann dürfte die Frage des legalen Aufenthaltes und der Gewerbeausübung im Zuge eines bilagteralen Abkommens von Tragweite sein. Und dies vollkommen unabhängig, ob dir in thailand jemand auf die Tasten schaut oder du Gefahr läufst, dich in irgendeiner Form zu verplappern. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass du dich hier auch unbewusst in eine Straftat hineinmanöverierst, sollte das Streben nach Steuerfreiheit gar zu locker angegangen werden.

Selbst wenn diese Regelungen mit Thailand dann klar sind und du im Zuge z. B. eines Doppelbesteuerungsabkommens dort arbeiten könntest, habe ich aus eigener Erfahrung erhebliche Zweifel, dass Thailand dies dann auch entsprechend dem zwischenstaatlichen Abkommen umsetzen würde.

Selbst bei Fragen des Personenstandrechts (Verwandschaftsverhältnisse, Staatsangehörigkeit, Melderegister, Wehrpflicht) wurde in Thailand sogar auf Ministerialebene nicht entsprechend dieser Vereinbarungen gehandelt. Was ist also von einer Auskunft einer von vielen Thai-Botschaften verbindlich zu erwarten - nichts!

Auch ich schliesse mich der Auffassung meiner Vorredner insbesondere @jowejakarta an, dass deine jetztige Denkrichtung wohl eher nicht auf eine legale Lösung hinausläuft. Da wird wohl eher nur etwas halbseidenes übrig bleiben, wozu dir hier im TAF keiner raten darf noch kann.

Aber vielleicht können wir dich hier immerhin vor einem großen Fehler bewahren.
 
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"Employment prohibited": im Visier sind dabei in erster Linie Yoga/Tauchlehrer u.a. (und nicht zuletzt die vielen Gastarbeiter aus den Nachbarsländern), die ohne Erlaubnis in TH ihren Lebensunterhalt verdienen. @jens.stiel generiert und versteuert sein Einkommen im Ausland, da sind Nachweise schwieriger. Allerdings: es wurde mal ein YouTuber verhaftet, der über seinen Kanal Geld verdient und seine Videos in Thailand gedreht und produziert hat. Es bleibt also, wie bereits erwähnt, illegal.

Du bleibst in Deutschland angemeldet, wieso besorgst du dir die Visa nicht dort? Damit vermeidest du auffällige Ein- und Ausreisemuster und damit Fragen. Das Jahresvisum kannst Du bis auf 15 Monate verlängern.
Das Business-Visum aus Kambodscha wird eher Fragen aufwerfen, nach dem Motto: warum hat er ein Business-Visum und was will er jetzt in Thailand?
 
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Antwort auf Idealstik...
Es gibt noch das Retirement Visum (Beantragen bei Immigration in Thailand oder einem entsprechenden Büro, das so etwas oragnisiert: Kosten ca. 12.550 THB). Das ist ein Jahresvisum. Wenn man ein Multi Entry Visum dazu beantragt, dann kann man in einem Jahr so oft aus- und einreisen wie man will. Und der Visarun entfällt.
 
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An deinem guten Ratschlag ist so ziemlich alles falsch.

Es gibt noch das Retirement Visum
Das Ding heisst Non immigrant O retired

Beantragen bei Immigration in Thailand
Erhältlich nur auf Thailändischen Botschaften oder Konsulaten ausserhalb Thailands

Das ist ein Jahresvisum
Das ist ein Visum für 3 Monate. Es dient als Basis für eine Jahresaufenthaltsbewilligung

Da ist wohl das multiple re-entry gemeint, das ergänzend beantragt werden kann.

Wo die 12500 Baht herkommen, kann ich nicht nachvollziehen.

Und noch eine klitzkleine Erschwernis hast du vergessen. Dieses Visum gibt es nur ab 50 Jahren.

Alles in allem: Solche Informationen braucht wohl keiner.
 
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Und mit diesem Visum bekommst Du auch keine WP, da ja retired.
Darauf verlassen das die "doofen" Thais das ja eh nicht spitz kriegen ob da einer arbeitet oder nicht, wuerde ich mich auch nicht...
Abgeschossene Gottesanbeterin, neidische Expat Bekannte, mal verplappert, unangemeldeter Besuch der Immi....
 
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Das Ding heisst Non immigrant O retired


Erhältlich nur auf Thailändischen Botschaften oder Konsulaten ausserhalb Thailands


Das ist ein Visum für 3 Monate. Es dient als Basis für eine Jahresaufenthaltsbewilligung


Da ist wohl das multiple re-entry gemeint, das ergänzend beantragt werden kann.

Das Ding heisst Non-Immigrant-O Visa und gibt es in den Varianten S od. M, also als Single-Entry oder Multiple-Entry. Letzteres ist ein Jahr gültig, bei jeder Einreise gibt es 90 Tage. Nach 90 Tagen ist ein Boarderrun (nicht Visarun) notwendig. Es kann mit den entsprechenden Unterlagen Vorort in ein Longstay-Visum mutiert werden. Das Longstay-Jahresvisum für Rentner (Non-Immigrant-O Visa A) kann offenbar auch direkt in Deutschland beantragt werden. Mit diesem werden die 90-Tage-Reports bei der Immigration fällig.

Detailinformationen hier:

Hier finden sich auch Informationen zum 10-Jahresvisum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, ich habe auch ein Visum Non-Immigration-O mit multiplen 90 Tagen Aufenthalt, ich kann leider erst 5 Monate nach Visa Erteilung zum ersten mal einreisen, hoffe, das ist dann noch gültig.
Was ist denn der Unterschied zwischen Visarun und Boarderrun, siehe #58, ich will eventuell verlängern?
Danke für Eure Antworten.
 
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Borderrun = reist aus, drehst auf dem Absatz um und gehst durch die andere Tuer wieder rein, geht sowohl ueber Land als auch mit dem Flugzeug
Visa run = Allgemein versteht man darunter das man entweder selbst, oder organisiert nach Malaysia, Laos, Kambodscha faehrt und da 3 Tage uebernachtet und sich auf der Botschaft/dem Konulat ein neues Vium beschafft.
 
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