TH --> DE Probleme beim Visum nach Deutschland

Mich betrifft's nicht, denn bei uns kann ich 4.200 (3x 1.400/Mo) auf ein Sperrkonto einzahlen und bekomme dann innerhalb ca. 3 Wochen die VE, aber würde ich in München wohnen, würde ich das nicht so ohne weiteres als Schicksal akzeptieren und das mal in die öffentliche Diskussion bringen (Stadträte darauf ansprechen, Zeitung informieren, OB kontaktieren, usw.) Man stelle sich vor, Elon Musk, der ja kein Einkommen bezieht, zieht nach München und möchte eine VE. Könnte er nach Lesart der Münchener Ausländerbehörde nicht bekommen. Kann das sein? Ja! Darf das sein? Nein!
 
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Grundsätzlich ist so, dass es für die Höhe des Einkommens eine verbindliche Regelung des Innenministeriums gibt.
Der wird genau geregelt was an Einkommen verfügbar sein muss, je nachdem ob man ledig, verh, Kinder etc hat.
Da steht auch das eine Sichrerheitsleistung nur noch in Ausnahmefällen (Familijähre Gründe) möglich ist.
Die Tabelle ist auch online Verfügbar.
Aber jetzt ist es wie bei der Immigration in Thailand je nach dem wo du gerade hin musst .
Man kann sich auf nix verlassen und jeder macht sein Ding. Da müsste man ständig umziehen um das passende
zu finden. Wartezeit VE bei uns ca. 2 Monate, aber der deutsche Pass für meine Frau hat 6 Wochen gedauert, in Köln
zur Zeit 7 Monate in Dortmund ein Jahr.
Es wird nicht besser.
 
Das Problem mit der elendigen in meinen Augen menschenverachtende "Verpflichtungserklärung" kenne ich zugut. Ich lebe auch in Bayern und da ist es so kompliziert fast unmöglich das Ding zu bekommen. Einen Termin zu bekommen unter 3-5 Monaten gar nicht möglich. Ich streite da schon fast zwei Jahre rum mit dem Landratsamt. Wenn Du alles von Deutschland aus erledigen musst ist es natürlich blöd. Ich ärgere mich nicht mehr rum mit deutschen Behörden. Wenn Du in Thailand bist kannst Du von hier aus alles viel einfacher und unkomplizierter regeln für Deine Freundin bzgl. Visum.
Aha von Thailand aus ist es also viel einfacher eine Verzichtserklärung in Bayern zu machen?
Oder was genau meinst du?
 
@Kelle

Ja ist es. Geht allerdings nur wenn du ein Expat bist. Ansonsten stellt dir die Botschaft keine Verpflichtungserklärung aus.
 
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Grundsätzlich ist so, dass es für die Höhe des Einkommens eine verbindliche Regelung des Innenministeriums gibt.
Der wird genau geregelt was an Einkommen verfügbar sein muss, je nachdem ob man ledig, verh, Kinder etc hat.
Da steht auch das eine Sichrerheitsleistung nur noch in Ausnahmefällen (Familijähre Gründe) möglich ist.
Die Tabelle ist auch online Verfügbar.

Damit könnte ich leben, wenn meine Kommune sagen würde, "Sicherheitsleistung machen wir nicht mehr", wenn sie gleichzeitig den Einkommensbegriff reformieren würde. Ich verfüge z.B. über die geforderten 1.400€ netto pro Monat (wovon sollte ich sonst leben?), aber eben nicht aus Arbeit, sondern aus Kapitalerträgen und die werden bei uns nicht als Einkommen anerkannt.

Viele Beamten und Verwaltungsangestellten im öD haben mit allem was von der Norm abweicht, ein kognitives Problem. Vermögensentnahme und/oder Kapitalerträge seien keine nachhaltige Lebensgrundlage, hieß es. Ich könne das Vermögen ja in der Spielbank verzocken (wie ich das mit einem Zweifamilienhaus anstellen soll, ist mir allerdings schleierhaft) und aufhören Kapitalerträge zu generieren. Dass ich aber auch morgen meinen Job verlieren kann gilt nicht als Gegenargument. Ich hatte auch keinen Bock auf Diskussionen, denn solange es bei uns die Sperrkonto-Lösung gibt, ist mir das egal.
 
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  • Zum Heulen
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Die EU Einreise Regeln sind unter aller Sau. Wahrscheinlich als Kompensation für die Einreisen, die keine sind. OK - Politik abschalten. Plane meine Indo Flamme auf eine EU Reise einzuladen. Bin am erruieren, wie es läuft, wenn man eine Pauschal- Gruppenreise ab Jakarta kauft. Visum, Krankenvers usw sollte das Reisebüro im Package mit arrangieren. Kümmere mich ausser der Kohle um nix. Von der Gruppe kann man sich temporär lösen und am Rückflugsort wieder treffen. Da die Tour keine 5 Sterne Hotels inkludiert, lass ich die teilweise verfallen. Lets see.
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Auf der Seite der AV in BKK steht volgendes :

Sollten Sie ein Touristenvisum oder Ihren Wohnsitz ausschließlich in Deutschland haben, können Sie die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben, sondern müssen das in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde tun.

Quelle
 
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