TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

Und hat hier jemand Erfahrung mit dem D Konsulat in Phuket gemacht?
Mich interessiert speziell wie lange es dort bei euch in der Regel gedauert hat.
Also von der Antragsstellung bis zum abholbereiten Pass für die Liebste.
 
Als ich im Januar wegen der VE für meine Freundin bei der AB war, wollte man dort noch nicht einmal meine Gehaltsnachweise sehen. Auf meine Nachfrage antwortete mir der Sachbearbeiter, das würde nur noch sporadisch überprüft.

Die Höhe des erforderlichen Nettoeinkommens schwankt je nach Bundesland und Gemeinde.
Hier und hier mal zwei Beispiele
 
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Auf Phuket hat das bei meiner Ex 3x in weniger als 2 Wochen geklappt. Meine neue Freundin hat es in Bangkok inner halb von 5 Tagen bekommen.
 
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VE war immer lässig. Steuerbescheid (ich bin Selbstständig), Miete und die Reisepassdaten der Besucherin. Das war alles.
Drei Mal habe ich das während meiner laufenden Scheidung gemacht. Das war nie ein Problem.
Außer dem (manchmal gefälschtem) Nachweis eines festen Arbeitsplatzes gab es nichts, was für eine Rückkehrwilligkeit sprach.
 
Als ich im Januar wegen der VE für meine Freundin bei der AB war, wollte man dort noch nicht einmal meine Gehaltsnachweise sehen. Auf meine Nachfrage antwortete mir der Sachbearbeiter, das würde nur noch sporadisch überprüft.

Die Höhe des erforderlichen Nettoeinkommens schwankt je nach Bundesland und Gemeinde.
Hier und hier mal zwei Beispiele
Genau nach sowas habe ich gesucht. Wird sicher individuell geregelt sein pro Stadt, aber ein sehr guter Anhaltspunkt.
Vielen Dank dafür!
 
Muss jetzt doch noch mal das Forum befragen , Ende Oktober bin ich mal wieder für ein paar Tage auf Phuket und möchte gern das gleich mit der Visabeantragung für Mia für den Zeitraum 2020 Juni bis August verbinden um im Februar bei meinem nächsten Aufenthalt mir die Toberei nach Bangkok zur Botschaft oder den Konsulaten zu ersparen . Weiß einer ob eine so langfristige Beantragung möglich ist , die Verpflichtungserklärung darf ja wohl ab Ausstellung nicht älter sein wie ein halbes Jahr , die Verpflichtungdauer kann man ja wohl entsprechend anpassen oder ? Auf der Webseite der Botschaft finde ich dazu auch nichts so richtig .
:headbash:
 
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