Member
Also anmelden in D kann sie meines Wissens erst wenn sie einen Wohnsitz in D hat. Dafür braucht muss sie mit dem FzF Visum einreisen . Das gleiche gilt für die Krankenkasse. Soweit mein Stand jedenfalls
Für die Apostille hab ich die eine Heiratsurkunde gerade die Tage nach DK geschickt, sollte demnächst dann mit Apostille wieder bei mir eintreffen, ist schon alles bezahlt.Member hat gesagt:Paare, die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und in Dänemark die Ehe geschlossen haben, erhalten von dem dänischen Standesamt eine mehrsprachige dänische Heiratsurkunde, die jedoch für die Verwendung im thailändischen Rechtsbereich und für die Registrierung der Ehe in Thailand folgende Beglaubigungen auf deren Rückseite beinhalten muss:
- Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch das dänische Aussenministerium bzw. (Udenrigsministeriet) mit der dänischen APOSTILLE gem. Convention de La Haye du 5 October 1961
- Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch die Königlich thailändische Botschaft in Kopenhagen
- Überbeglaubigung dänischer Heiratsurkunde (mit thailändischer Übersetzung) beim Aussenministerium in Bangkok
Es wird empfohlen, nach der Eheschließung in Dänemark bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen EHEREGISTER zu stellen. Danach erhalten Sie vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde.
Diese Papiere sind dann in der Botschaft Berlin oder den Konsulaten in Frankfurt oder München (je nach Zuständigkeit) zu beglaubigen.
Alle Papiere müssen von ein zugelassen Übersetzer in Thailändischer Sprache vorliegen.
Bei Namensänderung das entsprechende Dokument auch übersetzen und beglaubigen lassen.
Die Ehe in Thailand eintragen lassen. Wenn neuer Name neue Papiere machen lassen, Pass, ID cart und Hausbuch
Dann mit den neuen Papieren Visum beantragen. Von Vorteil wenn schon ein Arbeitsvertrag oder Bescheinigung eines Arbeitgebers über geplante Anstellung vorliegt. A1 muss ebenfalls vorhanden sein. Prüfung beim Goethe Institut in BKK oder Nachweis das der Kurs in einer deutschen Schule während des Aufenthaltes in D zur Hochzeit gemacht wurde. Darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Fragen gerne auch eine PN