TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

Den Begriff hat leider der Kollege @KingPing ins Spiel gebracht.
Hat er sich halt versehen.
Meines Erachtens hat er sich nicht versehen.
So wie ich es lese, meinte @KingPing eben genau das Auswärtige Amt und hat dafür auch die korrekte Abkürzung AA benutzt und darauf hingewiesen, dass eben das AA als übergeordnete Behörde den Botschaften gegenüber weisungsbefugt ist und somit anweisen kann, ein Visum auszustellen.

Ob er damit recht hat, weiß ich nicht, aber seine Aussagen waren keinesfalls missverständlich.
 
Hier kann ich @KingPing leider nicht ganz folgen .... meiner Ansicht nach muss auch das Wiederspruchsverfahren (Remonstrationen) Bei der zuständigen Botschaft eingeleitet werden. Danach bleibt nur noch der Gang vor Gericht ... in wie weit es eine Weisungsbefugnis des AA gegenüber der Botschaft in Visaangelegenheiten gibt weiß ich nicht

Das AA erwähnt diese Möglichkeit nicht:

„Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, das heißt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen, ggf. sind die zuständigen inländischen Behörden erneut zu beteiligen.“


 
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Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, das heißt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen, ggf. sind die zuständigen inländischen Behörden erneut zu beteiligen.“
Stopp! Das gilt für Besuchervisa, aber nicht für Heiratsvisa.
Das Auswärtige Amt hat übrigens nichts mit dieser speziellen Visum Vergabe zu tun.
 
Damit wir zu einer vernünftigen Diskussion kommen @Stuart würde ich dich bitten deine Einwürfe auch mit Quellen zu belegen ... und z.B. In dem Fall zu sagen was deiner Ansicht nach gilt
Ich verstehe dich gut.
Meine Quellen sind die eigenen recht frischen Erfahrungen.
Das muss meiner Meinung nach reichen.

Sollte diesbezüglich jemand Fragen haben dann gern per PN.

Edit
Wenn ich schreibe das Flipper Lodge Hotel ist in der Soi 8 dann bringe ich auch keinen Kataster Auszug.
 
Wäre aber toll wenn Du das dem geneigten Publikum noch erklären würdest ... ich lerne auch gerne dazu wenn ich falsch liege
Habe angeboten das im Visa Bereich zu tun.
Auf Wohlwollen ist das allerdings nicht gestossen.

So what-habe auch andere Baustellen.
 
Habe angeboten das im Visa Bereich zu tun.
Auf Wohlwollen ist das allerdings nicht gestossen.


Steht dir frei,ich sehe da kein Problem wenn du einen sachlichen Artikel verfasst!
Infos die den Tatsachen entsprechen sind hier im TAF immer herzlichst willkommen!
Und wenn es nur einen Member einen Ansatz gibt oder hilft hat der Beitrag einen Sinn!
 
Hallo Zusammen!

Ich schreibe Euch hier, weil ich langsam echt nicht mehr weiter weiß.

Soeben bekommen meine Verlobte (Thai) und ich die Nachricht, dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht. Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät. Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung. Demnach muss meine Verlobte kein Deutschzertifikat nachweisen, wenn ihre Aussichten auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gut sind. Offenbar sind sie dies nicht – denn von der Ausnahmeregelung wurde offensichtlich nicht Gebrauch gemacht. Meine Verlobte hat 2 Universitätsabschlüsse – einen Bachelor und einen Master. Offenbar zu wenig für deutsche Behörden???

Dazu kommt folgender für mich skandalöser Sachverhalt: in der Botschaft sagte man mir unverblümt: „Wären Sie Spanier oder Franzose, Ihre Verlobte würde ohne Probleme das Hochzeitsvisum erhalten. Denn sofern der Ehegatte EU-Bürger ist, braucht sie keine deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Nun habe ich dem Beamten erklärt, ich sei doch EU-Bürger. Er aber meinte: „Nein, Sie sind Deutscher. Damit gilt für Sie nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht. Und somit muss Ihre Verlobte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Eine interessante Welt, in der deutsches Recht EU-Recht offenbar bricht! Irgendwann habe ich einmal gelernt, dass dies nicht möglich ist.

Weil sich das jetzt wahrscheinlich viele fragen: Wir sind beide Anfang 30 und haben uns in Deutschland kennengelernt und das "GO" der deutschen Behörden für eine Hochzeit haben wir auch schon bekommen (Hochzeitsfähigkeitsbescheinigung).

Habt Ihr von so einem Fall schon mal gehört? Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir die einzigen sind, mit denen so umgegangen wird... Wir sind für jeden Tipp dankbar, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt!

In der Hoffnung auf Hilfe

Pumpkin


bei mir hiess es max ein halbes jahr..daraus wurden dann 12 monate

und das obwohl sie schon 5 jahre in deutschland arbeitete!
 
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