Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen doch den gleichen Beitragssatz wie Pflichtversicherte. Der richtet sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem Bruttolohn. Wenn das Einkommen sinkt, sinkt auch der Versicherungsbeitrag und unterhalb eines gewissen Jahreseinkommens wird man auch wieder zum Pflichtversicherten. Die freiwillige gesetzliche Versicherung ist daher keine lebenslange Einbahnstraße. Sie ermöglicht lediglich die Wahl zwischen einer freiwilligen, gesetzlichen und einer Privatversicherung.
Nicht ganz richtig. Ich bin selbstständig und Bemessungsgrundlage sind das zu versteuernde Einkommen, inclusive Mieten, Pachten, Lizenzen für Patente etc.
Als selbstständiger habe ich keinen Lohn der von anderen Dingen getrennt betrachtet wird.
Ich bin nicht in der ges.Pflichtversicherung da zählt nur der Lohn, ich bin in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung, da zählen alle Einkunftsarten, unter Umständen sogar eine virtuelle Miete für das selbst genutzte Haus. Die wissen schon welche Kühe man melken kann.
Deshalb werde ich sofern ich die Rente erreiche schon ein halbes Jahr früher mit dem Gewerbe aufhören und zum zwangsweise Pflichtversicherten,
Du musst mal das Stichwort freiwillige gesetzliche Pflichtversicherung googeln. Es gibt in Deutschland eine Pflichtversicherung, wenn Du Dich nicht Privat versicherst, bist Du
verpflichtet in die freiwillige gesetzliche Versicherung zu gehen, mit
allen Einkünften bis zur Versicherungsgrenze.
Noch schlimmer, ich bekomme im Krankheitsfall kein Krankengeld, weil ich mit meinen sogenannten sonstigen Einkünften immer noch genug Einnahmen habe.
Da ich meine Alterssicherung nicht auf Rente sondern auf Lizenzeinnahmen aufgebaut habe muss ich mir da einiges einfallen lassen.
Die jetzige Bundesregierung will das Arbeiten während der Rente fördern, da das gleiche, gilt nicht für Selbstständige, die sollen gemolken werden.