Member
Hier kann man nachlesen für wen die 3g Regel ebenfalls nicht gilt:
Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?
Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?
Zumal ich mich dabei auch frage ob man niemanden anstecken kann wenn man aus einem wichtigen Grund reist.Member hat gesagt:Den Sinn dieser Regelung, wenn es den wirklich falsch formuliert ist, muss man ja nicht verstehen.
Wie so die Meisten Regeln zu Corona, vollkommen Sinnbefreit.
Member hat gesagt:Mal ne Frage:
Bekommt das örtliche Ausländeramt eigentlich eine Bestätigung über die Ausreise von der Grenzpolizei wenn das Mädel diese passiert hat?
JaMember hat gesagt:Meinst du wenn Sie auf Urlaub da ist/war?
Member hat gesagt:“Du bringst sie Bahnhof damit sie zum Flughafen fährt, jedoch kommt sie da nicht an”
Glaube ich nicht. Die allermeisten Illegalen fallen doch erst bei einer Kontrolle oder Schwarzarbeit auf.Member hat gesagt:Mal ne Frage:
Bekommt das örtliche Ausländeramt eigentlich eine Bestätigung über die Ausreise von der Grenzpolizei wenn das Mädel diese passiert hat?
Nur wenn Sie mit Genehmigung der Ausländerbehörde die 90 Tage bereits überschritten hat (z.b. zu Anfang von Corona als es mit einmal keine Rückflüge mehr gab),Member hat gesagt:Mal ne Frage:
Bekommt das örtliche Ausländeramt eigentlich eine Bestätigung über die Ausreise von der Grenzpolizei wenn das Mädel diese passiert hat?
Die ABH bekommt mWn erst Bescheid wenn sie aufgefallen ist.Danach erfolgt auch ein Eintrag in dasMember hat gesagt:Nur wenn Sie mit Genehmigung der Ausländerbehörde die 90 Tage bereits überschritten hat (z.b. zu Anfang von Corona als es mit einmal keine Rückflüge mehr gab),
da gabs nen Schrieb für den BGS , die mussten dann die Ausreise bestäigen und dann ging das ganze zurück zur Aussländerbehörde .
Um ganz ehrlich zu sein, wenn ich im Vorfeld schon solche Bedenken hätte, würde ich ein Mädel erst gar nicht einladen.Member hat gesagt:Ja
“Du bringst sie Bahnhof damit sie zum Flughafen fährt, jedoch kommt sie da nicht an”
Steht dann das Ausländeramt bei mir vor der Tür?