Thailändisch lernen

TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

        #91  

Member

@Lamber
Für welchen Zeitraum denkst du deine Freundin einzuladen?
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
@Lamber
Für welchen Zeitraum denkst du deine Freundin einzuladen?
2 bis 3 monate.

Wollen halt gucken wie es läuft und ob es ihr hier gefällt, passt alles wollen wir dann den letzten schritt vagen
 
        #93  

Member

Member hat gesagt:
2 bis 3 monate.

Wollen halt gucken wie es läuft und ob es ihr hier gefällt, passt alles wollen wir dann dem letzten schritt wagen
Ok,dann kannste das mit dem Tee Geld vergessen,keine Botschaft nimmt ihr ab solange Urlaub zu machen.
Aber alles kein Grund zur Sorge.Die Arbeitsbescheinigung ist nicht von nöten.
Ob ein Kind die Rückkehrwilligkeit bestärkt ist auch nicht eindeutig zu beantworten.

Mach dir nicht soviele Gedanken.Das klappt schon.
 
        #94  

Member

ich hoffe es wirklich!
Hat die ausländerbehörde in meiner stadt einen gewissen einflus drauf?
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Ob ein Kind die Rückkehrwilligkeit bestärkt ist auch nicht eindeutig zu beantworten.

Hab ich auch schon öfters in dieser Richtung gehört, dass Kinder nicht unbedingt ein Grund der Rückkehrwilligkeit sind.
Für die Botschaft nicht, für eine Mutter wohl schon
 
        #97  

Member

Ich finde es ist eh sehr undurchsichtig wie die Visa-Vergabe bzw Ablehnung gehandhabt wird.

Meine Thai hatte weder einen festen Job, noch Kinder oder irgendwelche Grundstücke und hat im Februar dieses Jahres ein Schengen-Visum für 29 Tage erhalten.
 
        #98  

Member

Nach genau welchen Kriterien die Visaerteilung geschieht wird wohl niemals geklärt werden.
 
        #99  

Member

Wenn ich da an das Visums-Drama meiner peruanischen Schwägerin zurück denke. Die hat ein eigenes Geschäft, ein eigenes Haus in Lima, drei minderjährige Kinder und das Visum wurde nicht bewilligt.

Erst nachdem ich dann in Lima auf der Deutschen Botschaft anrief, wurde sie nochmal eingeladen und hat dann eins für 6 Wochen erhalten.
 
        #100  

Member

Member hat gesagt:
Es ist der tatsächliche Wohnort einzutragen


100 Punkte


Member hat gesagt:
Alles andere macht auch keinen Sinn


Auf der ID Card steht nun mal nur der Wohnsitz bei Ausstellung und nicht der tatsächliche . Kann jetzt nur von mir ausgehen , wir haben den tatsächlichen Angegeben. Da wo Sie auch gemeldet ist.
War gut da der Schriftverkehr mit der Botschaft dadurch in der richtigen Stadt und nicht im Isaan ankam. ;)



Member hat gesagt:
zeig ihr lieber Karl-Marx-Stadt, ich geb auch ein Bier aus.


Du bist gut , da will sie nie mehr weg . Im Vergleich mit BKK ist Chemnitz ein Luftkurort.
 
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