Frage Verstoß gegen Vorgaben Schengen Visa

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        #11  

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Member hat gesagt:
Stimmt, die brummen dem Einlader die Kosten auf. Ist haarig so etwas, auch wenn sie wo was klaut, du haftest für die betreffende Person.

Ich habe einmal für zwei Chinesinnen eine Einladung für drei Monate gemacht. war halb so wild vom Behördenweg, Versicherung, Einkommensnachweis, Unterkunft usw. Eine wollte aber nicht mehr zurück, als die Zeit um war. Habe beide geschnappt, ab zum Flughafen und bis zum Gate begleitet. Eine ist tatsächlich abgeflogen, die zweite habe ich nach einem Jahr wieder zufällig getroffen. Die hatte sich an einen Chinesen verheiratet, der Aufenthaltserlaubnis hier hatte. War auch der Plan der beiden: Europäer heiraten und Familienzuzug - in dem Fall lief der Plan ein wenig schief.

Heute würde ich das nicht mehr durchziehen, damals war es lukrativ für mich.

Ich hab schonmal ein Unfall verursacht (medizinische Gründe).

Die Folgen :
Meine Haftpflicht musste für Schäden an 5 Autos zahlen (über 70.000 Euro), meine Krankenversicherung kostete der "Spaß" inklusive 6 Operationen, 5 Monate Krankenhaus und 3 Monate Reha über 450.000 Euro...

Zahl das mal selber weil keine Versicherungen vorliegen - da kommt Freude auf...
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Stell Dir vor die Frau wird krank . teure Operationen mit Krankenhaus.

Krankenversicherung ist nicht möglich da illegal.

Umsonst gibts das nicht - und da reden wir ganz schnell über eine 6-stellige Summe...

.... wie gesagt das ist definitv geregelt.

@Leo Xlll
das muss schon lange her sein und geht so heute nichtmehr, leider. Ich meine die Hochzeit und dann da bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #13  

Member

Member hat gesagt:
.... wie gesagt das ist definitv geregelt.

@Leo Xlll
das muss schon lange her sein und geht so heute nichtmehr, leider. Ich meine die Hochzeit und dann da bleiben.

Wenn Dein Bekannter soooo viel Geld besitzt dass er so einen Fall problemlos bezahlen könnte frage ich mich warum er mit seinem Geld nicht die Probleme seiner Herzdame auf Sri Lanka löst...


Denn anders als mit Barvermögen kann es nicht "geregelt" sein...
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Denn anders als mit Barvermögen kann es nicht "geregelt" sein...
... a) nein sooo viel Geld ist da auch wieder nicht vorhanden aber es zu regeln ist keine Funktion des Geldes
und
b) wer sagt das man es nicht versichern kann, im Übrigen hat er noch andere mgl. da vom "Fach" als Mediziner

Also nochmal es wäre nett, wenn wir hier nicht über Sachen schreiben die bereits irrelevant sind da geregelt, auch wenn es anscheinend Dein Vorstellungsvermögen sprengt jowejakarta.
… und noch was, um es in Sri Lanka zu "lösen" braucht es Geld, ist klar. Aber es braucht eben auch eine gewisse Zeit, daher wäre es sehr interessant zu erfahren ob es die von Dir beschriebene "4 Monats Regel" gibt, oder eben nicht.
Woher kommt diese Info?

@Popo, Danke für die PN
 
        #15  

Member

Wenn sie das Visum ungenehmigt überzieht wird das in jeden Fall bei der Ausreise registriert, im Allgemeinen wird sie danach für 7 Jahre für alle Schengen Staaten gesprerrt, d.h. ein neuerliches Visum ist ausgeschlossen, dies greift sogar noch bei weiteren Staaten, blacklisted im Schengenraum bedeuted z.B. auch Einreiseverbot in die USA und einige mehr.

Es ist auch schon lange unmöglich, mit einen Touristenvisum einzureisen und dann hier zu heiraten, dies gilt auch für Dänemark, ohne des explizit ausgewiesenen Visums zum Zwecke der Eheschließung (gültig 3 Monate) keine legale Hochzeit.
Nach der Hochzeit begrenzte Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, nach einem Jahr wird diese begrenzte Aufenthaltserlaubnis um weitere zwei Jahre verlängert, erst nach 3 Jahren gibt es die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Wenn sie das Visum ungenehmigt überzieht wird das in jeden Fall bei der Ausreise registriert, im Allgemeinen wird sie danach für 7 Jahre für alle Schengen Staaten gesprerrt, d.h. ein neuerliches Visum ist ausgeschlossen, dies greift sogar noch bei weiteren Staaten, blacklisted im Schengenraum bedeuted z.B. auch Einreiseverbot in die USA und einige mehr.

... das wäre ja dann eine sehr lange Zeit. Gilt das bereits ab dem ersten Tag der Überziehung? Hast Du ggf. noch genauer Infos über Ablauf etc. ? Gilt bei Ausreise egal über welchen Schengenstaat?
Sorry, Fragen über Fragen!
 
        #17  

Member

Ich würde mal auf der Gemeinde vorsprechen und dann einen Antrag stellen, dass sie hier bleiben darf. Bis der Antrag bearbeitet ist gewinnt ihr Zeit. Wenn der Antrag abgelehnt wird, Widerspruch einlegen, bringt wieder Zeit. Freundin meiner Frau wurde das 3 monats touri von den Philippinen auf 15 Monate verlängert wegen des Tsunamis letzten Jahres.

Ansonsten halt einen Asylantrag stellen, solange der läuft ist sie safe und die Bearbeitung meine ich dauert 6 Monate oder länger.

Du weißt wie langsam die Mühlen der Behörden laufen... ich würde mich bei offizieller Stelle melden, sagen dass sie momentan nicht ins Heimatland kann und dann liegt der Ball erst mal bei denen. Du machst dich nicht strafbar und verbaust dir nix für die Zukunft.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:

... a) nein sooo viel Geld ist da auch wieder nicht vorhanden aber es zu regeln ist keine Funktion des Geldes
und
b) wer sagt das man es nicht versichern kann, im Übrigen hat er noch andere mgl. da vom "Fach" als Mediziner

Also nochmal es wäre nett, wenn wir hier nicht über Sachen schreiben die bereits irrelevant sind da geregelt, auch wenn es anscheinend Dein Vorstellungsvermögen sprengt jowejakarta.
… und noch was, um es in Sri Lanka zu "lösen" braucht es Geld, ist klar. Aber es braucht eben auch eine gewisse Zeit, daher wäre es sehr interessant zu erfahren ob es die von Dir beschriebene "4 Monats Regel" gibt, oder eben nicht.
Woher kommt diese Info?

@Popo, Danke für die PN


Hallo ?

Ich habe geschrieben

"Nach 4monatiger Überschreitung (ODER WIE LANG AUCH IMMER...)"

Vielleicht sprengt es Deine Vorstellungskraft, aber der Satz "ODER WIE LANG AUCH IMMER" bedeutet dass ich auch 1 Monat, 2 Monate , 3 Monate, 5 Monate, 8 Monate , 147 Monate, 794 Monate hätte schreiben können...

Ich habe nirgendwo etwas von einer 4-Monatsregel geschrieben - das hast DU dazugedichtet...
 
        #19  

Member

Meine damalige Freundin hatte ein 30 Tage Tourivisum, ich war seinerzeit im Krankenhaus, Freitags stellte sich heraus, dass ich mich einer erneuten OP unterziehem musste, Dienstags wäre ihr Rückflug gegangen (da lief auch das Visum ab) - sie wollte bei mir bleiben.
Montags morgens bin ich zunächst zu meinem Anwalt, nachmittags dann zu einem Fachanwalt.

Das Visum wurde auf 30 Tage verlängert, da ich die Bedürftigkeit ihrer Pflege nachweisen konnte.

Das Ding mit dem Asylantrag wird 100% ein Schuss ins Knie - keine Chance und danach dauerhafte Ausweisung mit keiner Chance auf Wiederkehr - nie mehr!
Geht zum Anwalt, alles andere ist Unsinn und trägt nur zur kompletten Verwirrung bei!
 
        #20  

Member

@FAHC

Ist jetzt 11 Jahre her. Ich weiss auch nicht wie sie das damals geregelt haben, denke aber mit Businessvisum ist bei entsprechender Investiotionssumme eine Aufenthaltserlaubnis sicher leichter zu erlangen.
Die Rückreiseunwillige hatte definitiv eine Menge Geld aus nicht ganz sauberen Geschäften. Ihr Vater war ehemaliger Bürgermeister einer 2Mill. Stadt.
 
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