gabbiano
V.I.P
Also jeder der in einer GKV kann nach seiner Rückkehr doch wieder ohne Problem in die GKV. Alles andere wäre ja unlogisch.Wenn sich einer aus der Solidargemeinschaft verabschiedet und in ein anderes Land auswandert, kann er doch nicht erwarten, dass er in der Solidargemeinschaft der GKV bleibt.