TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

Moin Moin,

Ich habe auch keine extra Verpflichtungserklärung (5 Jahre) dafür gemacht, oder irgendwas extra beantrag,nix.

Du hast überhaupt keine VE abgegeben, oder nur keine für die folgenden Einreisen?

Eine abgegene VE ist immer 5 Jahre gültig.
Nur die Beantragung des Visum muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung erfolgen.
 
Doch, natürlich habe ich eine abgegeben, aber eine normale, ich wurde jetzt bei der letzten Verpflichtungserklärung explizit danach gefragt, ob ich nicht eine machen möchte, die 5 Jahre lang gültig ist, dies habe ich aber klar verneint, da man ja nie weiß was in den nächsten Jahren passiert.

Das eine abgegebene Verpflichtungserklärung immer 5 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten Mal.
Ich habe gerade mal auf die aktuelle VE geschaut, dort steht tatsächlich nichts von Gültigkeit drauf, oder ich bin blind, könnte schwören, damals stand immer drauf, das die 6 Monate gültig ist.
 
Doch, natürlich habe ich eine abgegeben, aber eine normale, ich wurde jetzt bei der letzten Verpflichtungserklärung explizit danach gefragt, ob ich nicht eine machen möchte, die 5 Jahre lang gültig ist, dies habe ich aber klar verneint, da man ja nie weiß was in den nächsten Jahren passiert.

Das eine abgegebene Verpflichtungserklärung immer 5 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten Mal.
Ich habe gerade mal auf die aktuelle VE geschaut, dort steht tatsächlich nichts von Gültigkeit drauf, oder ich bin blind, könnte schwören, damals stand immer drauf, das die 6 Monate gültig ist.

Ist vielleicht von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden.
Auf meine Email-Anfrage wirde mir hier geantwortet, dass die VE nur 6 Monate gültig ist. Werde bei dem Termin aber mal persönlich nachfragen.
 
dass die VE nur 6 Monate gültig ist.

Innerhalb von 6 Monaten muss das Visum beantragt werden.

Das eine abgegebene Verpflichtungserklärung immer 5 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten Mal.

Gültig ist viell nicht das richtige Wort.

Man kann dich 5 Jahre lang belangen mit allen Kosten die entstehen.
Bei einem Ablauf des Visums nach kurzer Zeit
und einer entsprechenden Ausreise deiner Freundin musst du dir ja auch weiter keine Sorgen machen und die VE ist erledigt.
Sollte sie aber bei einer so langen Visumsgültigkeit wieder einreisen, "könnte" das deinen Geldbeutel böse treffen...

von wiki kopiert...

Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 erlischt jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Vor dem 6. August 2016 eingegangene Verpflichtungserklärungen erlöschen nach drei Jahren, frühestens aber zum 31. August 2016 (§ 68a Satz 1 AufenthG).[3] Vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes waren Verpflichtungserklärungen nicht zeitlich begrenzt, erloschen aber bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck.
 
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Nein, ich meine das weniger als 1 Prozent ein Visa mit Mehrfacheinreise beantragen. Bei einfacher Einreise,30-90 Tage und dann Rückkehr nach Thailand sollte ja deine Verpflichtung gegenüber dem Gast beendet sein.
 
Nein, ich meine das weniger als 1 Prozent ein Visa mit Mehrfacheinreise beantragen. Bei einfacher Einreise,30-90 Tage und dann Rückkehr nach Thailand sollte ja deine Verpflichtung gegenüber dem Gast beendet sein.


Da bin ich anderer Meinung.
Ich denke das eher viele "Multiple" ankreuzen.
Das das dann fast nie genutzt wird, oder nur zu einem Abstecher nach London etc. ist mir auch klar.

Mit dem zweitem Teil hast du absolut Recht.
 
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