TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

  • Ersteller
        #51  

Member

Bis Du das hast und nach Thailand geschickt hast und dann einen Termin bei der Botschaft gemacht hast (ca. 3 Wochen Vorlauf) ist es bestimmt schon wieder alt.
Denn die wollen ja die letzten 3 Monate sehen.
Ich würde das so interpretieren: Die wollen das nicht machen!
Und ich glaube nicht dass das schon jemals einer dort bekommen hat.
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Bis Du das hast und nach Thailand geschickt hast und dann einen Termin bei der Botschaft gemacht hast (ca. 3 Wochen Vorlauf) ist es bestimmt schon wieder alt.
Denn die wollen ja die letzten 3 Monate sehen.
Ich würde das so interpretieren: Die wollen das nicht machen!
Und ich glaube nicht dass das schon jemals einer dort bekommen hat.
Das wäre interessant zu wissen, wer hat schon mal eine Verpflichtungserklärung in Bangkok bekommen?
 
        #53  

Member

Ich hatte mich ja ebenfalls beschwert.
...und was habe ich als Antwort bekommen?

Exakt 1:1 der gleiche Wortlaut wie @potti29 im Post #47

Das scheint schon das vorgefertigte Email zu sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #55  

Member

Tja was soll man dazu sagen!
Sind die deutschen Botschaften für die Deutschen Staatsbürger da oder nur um von uns Steuerzahlern bezahlt zu werden?

Als ich meine Freundin vor 10 Jahren eingeladen habe ich mich auch schon gewundert was diese Ausfragung (oder Verhör) der Botschaft soll.
Ich habe ja die Verpflichtungserklärung abgegeben, was wollen die noch? Meine Freundin hat einen (Depp) Mann gefunden der die Garantie übernimmt und alles bezahlt.
Das ist nur Schikane und keine zufrieden stellende Arbeit der Botschaft.

Gebessert hat sich nichts. Zumindest solange man nicht den richtigen (oder gar keinen) Pass hat.
Besser ich schreibe jetzt nichts mehr sonst wird es noch politisch.

Nervt mich unwahrscheinlich dass da automatisch das schlechte angenommen wird und die sogenannte Rückkehrwilligkeit angezweifelt wird, noch dazu wenn ich die Garantie abgebe.

Member hat gesagt:
Habe jetzt eine Antwort bekommen...

"Wie Sie unserem Merkblatt entnehmen können, müssen zur Prüfung Ihrer Bonität alle einschlägigen Unterlagen im Original an der Botschaft vorgelegt werden.
Wie Sie diese im Einzelnen bei Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber oder Rententräger etc. bekommen können, erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Stellen – es nicht Aufgabe der Botschaft Ihnen dies im Detail darzulegen.



Sofern Sie die im Merkblatt genannten Anforderungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der Botschaft Bangkok nicht erfüllen können, kann leider auch keine Verpflichtungserklärung in Ihrem Namen an der Botschaft ausgestellt werden.
Eine Frechheit, wollen die nicht oder können die nicht?
Beides gleich schlimm und Grund genug für eine Fristlose Kündigung. Unvorstellbar!
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Und was sollen dann diese Sätze in den genannten § Bedeuten?

(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.
(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen,


(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1
Du hast genau das, was ich die ganze Zeit schreibe, mit raus kopiert (Absatz 3).
 
        #59  

Member

Danke fürs tiefer graben und raus suchen, den genauen Wortlaut hatte ich nicht mehr im Kopf. Da ich mich 2019 noch ziemlich intensiv mit diesem Thema befasst hatte (für einen Freund), konnte ich schon ahnen, das es schwierig würde für den TO, wenn er keinen Wohnsitz mehr in D hätte.
 
        #60  

Member

Nur mal am Rande zu den Internetausdrucken der Dokumente , selbst höchste deutsche Gerichte segnen das ab
Zitat:
Arbeitnehmer sollten sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf einen verstärkten Trend zu elektronischen Gehaltsabrechnungen einstellen. Im Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können (9 AZR 48724). "Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule", sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel bei der Urteilsverkündung.
Hinter dem Fall aus dem Einzelhandel steht die grundsätzliche Frage: Dürfen Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden? Ja, sagten die Bundesarbeitsrichter. Immer mehr Unternehmen aller Branchen richteten solche digitalen Mitarbeiterportale ein, sagen Fachleute.
Quelle : Bundesarbeitsrichter sagen Ja zu digitaler Gehaltsabrechnung

Wie schon gesagt würde ich mich als letztes Mittel in solchen Streitfragen immer an der Bürgerauftragten des Landes z.B. bei Streitigkeiten mit Landesbehörden , oder wie bei der deutschen Botschaft an den Petitionsausschuss des Bundes wenden , hat zwar teilweise etwas länger gedauert aber war erfolgreich zumal es ja hier nicht um eine persönliche Einzelfallentscheidung sondern um etwas grundsätzliches geht .
 
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