Immer mit der Ruhe. Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Entscheidungsfindung .
Eine blosse Behauptung bei der Polizei zu sein, ohne konkrete Amtshandlung erfuellt nicht den Tatbestand des § 132 StGB.
Wenn es hilft, kann er es ruhig behaupten.
Der Erpresser kann ja gerne Anzeige erstatten.
Aber besser Anzeige erstatten und blockieren.