Member
Deshalb verlangen die allermeisten Versicherungen eine ärztliche Untersuchung. So umgeht man das Problem.Member hat gesagt:Die 2 größten Probleme bei ALLEN Krankenversicherungen sind:
1. Vorerkrankungen
2. Vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist so ziemlich das Schlimmste, was ein privat Krankenversicherter tun kann. Sie ist tückisch, da ihre Konsequenzen erst Jahre nach dem Vertragsabschluss unvermittelt in Erscheinung treten und das Vertragsverhältnis massiv beeinflussen können. Ihre Rechtsfolgen sind drastisch – sie reichen schlimmstenfalls bis zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Leistungsfreiheit des Krankenversicherers.
Was passiert bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Wird die Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig verletzt oder trifft den Versicherungsnehmer gar keine Schuld, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 19 Abs. 3 VVG).
War die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nur vorsätzlich und nicht arglistig, kann der Versicherer bis zu 5 Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten.bei arglistiger Täuschung sogar bis zu zehn Jahre nach dessen Zustandekommen kündigen.
Auch hat der Versicherungsnehmer bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten, wenn sie auf einem Versicherungsfall beruhen, für den der verschwiegene Gefahrumstand ursächlich geworden ist. Bis die Rücktrittserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie.
Die hast du bestimmt nicht gemacht. Zumindest klingt deine Aussage so. Ich glaube Du bist einfach voreingenommen und hast es bestimmt nie versucht.
Aber hey du hast ein Lösung gefunden.