Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

Obwohl es mir, finanziell, je nachdem wie lange ich lebe, einige 10.000€ bringen könnte.

Dann macht das so wie auch bereits vorgeschlagen, abmelden zum überwintern und im Sommerhalbjahr ist man in Deutschland und hält sich zur Verfügung.

würde caya empfehlen.. ;)

Kenne ich. Sind zuverlässig.

Das Arbeitsamt wird sich wundern für was Du eine Scanstelle in Berlin als Postadresse angibst.
 
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Dann macht das so wie auch bereits vorgeschlagen, abmelden zum überwintern und im Sommerhalbjahr ist man in Deutschland und hält sich zur Verfügung.
👍
Das war mein Plan B.
Also für 4 Jahre ab 61 bis 65 geteiltes ALG 1.

Plan A ist der Bessere ...
Mit 60 ab ins Paradies, ohne wenn und aber.
 
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in 18 jahren scheide ich aus ....dann habe ich 40 jahre hinter mir(spielbank) ,,,, so der plan ...... bin da mal tauchen^^
 
Plan A ist der Bessere ...
Mit 60 ab ins Paradies, ohne wenn und aber.
Wenn ich das richtig verfolgt habe gehst du mit 60 in die passive ATZ. Meldest du dich dann schon komplett in Deutschland ab? Während der ATZ bezieht man ja weiterhin das Gehalt vom Arbeitgeber und ist somit in Deutschland steuerpflichtig, somit macht eine Abmeldung keinen Sinn bzw. ist nicht möglich, oder geht das trotzdem?
 
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Wenn ich das richtig verfolgt habe gehst du mit 60 in die passive ATZ.
Moin Moin,
genau
Meldest du dich dann schon komplett in Deutschland ab?
Nein, das macht keinen Sinn.
Während der ATZ bezieht man ja weiterhin das Gehalt vom Arbeitgeber und ist somit in Deutschland steuerpflichtig, somit macht eine Abmeldung keinen Sinn bzw. ist nicht möglich, oder geht das trotzdem?
👍
Möglich ist es schon.
Sinn macht es keinen, im Gegenteil.
KV geht so lange noch günstig über RKV.
Jeweils für ein Jahr, im Sommer haben wir sowieso vor Familie in D zu besuchen.
Kann man das nächste Jahr starten.

Danach, zum Renteneintritt 2027 entscheide ich neu, welches System
für uns mehr Sinn macht.
Abmelden und Steuer/ PKV in Thailand.
Oder Wohnsitz in D und mit RKV.
 
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Steuern und Renteneinkünfte sind doch zwei Paar Schuhe.
Gesetzt den Fall der ehemalige Gastarbeiter kommt aus Griechenland, Portugal oder Vietnam.
Davon gibt es ja recht viel in Deutschland.
Dann versteuert er laut DBA seine Rente nicht in D.
Somit braucht er auch keinen Freibetrag.
Bei der Mutmaßung von Thai 69 ging es aber darum ob die volle Rente ins Ausland gezahlt wird. Und nicht um Besteuerungen.

Thai69 wollte die Auszahlunghoehe der Renten ins Ausland unter dem Aspekt der Gerechtigkeit angepasst sehen. Daraufhin hast du auf die Gastarbeiter hingewiesen:

Dann müsstest du ja auch Millionen Türken und andere ehemaligen Gastarbeiter anpassen. Wie soll das gehen?

Darauf habe ich mich bezogen und unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist allein die Hoehe der Auszahlung entscheidend. Deine Millionen Tuerken sind davon betroffen, genauso wie Italiener oder Oesterreicher. Die muessen alle Einbussen bei den Nettorenten hinnehmen wegen des Gefaelles bei den Lebenshaltungskosten. Ich finde solche Gerechtigkeitsdiskussionen muessig, weil eine Gerechtigkeit per Gesetz ein unerfuellbarer linker Traum ist. Das Leben ist viel zu komplex um Alle immer gerecht behandeln zu koennen. Da muss man mit Naeherungsloesungen zufrieden sein.

Deine o.g. Ausnahmen waren mir bewusst. Deshalb habe ich mich ja so ausgedrueckt: "wer in Deutschland ... steuerpflichtig ist".
Ich bin hier raus aus der Gerechtigkeitsdiskussion. Ich wollte nur nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass der deutsche Staat diese Problematik nicht adressiert hat.
 
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Deine Millionen Tuerken sind davon betroffen, genauso wie Italiener oder Oesterreicher. Die muessen alle Einbussen bei den Nettorenten hinnehmen wegen des Gefaelles bei den Lebenshaltungskosten.

Also ich glaube, du hast dir da einen Bären aufbinden lassen.
Für die Türkei habe ich es mal stellvertretend raus gesucht.

Abzüge bei der Rentenzahlung ins Ausland sind, sollte man ausschliesslich eine deutsche Rente kassieren, nicht vorgesehen.
Beim Fremdrentengesetz und der Erwerbsminderungsrente kann das, unter Umständen, eintreten.

 
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Also ich glaube, du hast dir da einen Bären aufbinden lassen.
Für die Türkei habe ich es mal stellvertretend raus gesucht.

Abzüge bei der Rentenzahlung ins Ausland sind, sollte man ausschliesslich eine deutsche Rente kassieren, nicht vorgesehen.
Beim Fremdrentengesetz und der Erwerbsminderungsrente kann das, unter Umständen, eintreten.

Das nenne ich mal eine gründliche Recherche 👍
 
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