Ich habs jetzt mal für dich rausgesucht..
Die ursprünglich vereinbarte Mietdauer und die Forderung des damit verbundenen Mietzinses im Voraus zu verlangen sind vom Vermieter nicht mehr durchsetzbar. Der Mieter hat neuerdings die Möglichkeit, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, dies bedarf aber einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Wer die Einstellung vertritt „Wo kein Kläger, da kein Richter!“ mag der Dinge harren, die da kommen mögen, doch wenn sie kommen dann in Form von einer richterlichen Anpassung des Mietvertrages plus der Gefahr einer strafrechtlichen Würdigung mit einem Strafrahmen von einem Jahr Haft und/ oder 100.000 Baht Geldstrafe.
(Rechtsanwalt Markus Klemm Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks in Pattaya)