TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #171  

Member

@Tommyy ich will das nicht abstreiten. Aber wieviel haben darauf Lust und wollen auch das Geld in die Hand nehmen.
Und wieviel haben damit Erfolg?

Und nein es werden weniger Unterlagenbenötigt. Das ist der eigentlich Grund.
 
        #172  

Member

Und wieso nicht in D heiraten ? Ja man braucht die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis vom OLg aber das braucht man doch auch für Heirat in Thailand oder ?


So könnt ihr einfach zusammen nach D fliegen, könnt dort heiraten und sie kann hier bleiben ..

Was genau für Unterlagen für die Befreiung notwendig sind sagt dir dein Standesamt.

Bin normal im phil Forum unterwegs hauptsächlich, da ist das Problem das man. Versucht die Urkundenprüfing zu umgehen die kann meist braucht mit einer Hochzeit in DK weil die mind 6 Monate dauert. Aber diese braucht man ja für ne Thai nicht. Dennoch selbst dort heiraten die meisten in D
 
        #173  

Member

Member hat gesagt:
@Mr. Long Hair

Eine Frage an Dich aus reiner Neugier.

Was ist eigentlich dein Hintergrund die Heirat in Dänemark zu machen?

Frage deshalb weil bis jetzt ist es mir nur dadurch bekannt weil man sich den A1 Kurs erspart. Rein um das ist es denjenigen gegangen wo in Dänemark geheiratet haben. Zumindest von denjenigen wo mir bekannt sind. Aber das wäre ja bei Dir nicht der Fall. Denke du hast mal geschrieben das dein Plan wäre das Sie den A1 macht.
Ganz einfach zu beanworten
Es werden sehr wenige Dokumente dort benötigt und geht sehr schnell
 
        #174  

Member

Ihr könnt auch online in Utah heiraten wird halt nicht anerkannt und dann habt ihr ein großes Problem. 😂 Gibt alles vor und Nachteilen . Trotzdem : warum nicht in D heiraten . Die Dokumente werden doch letztendlich eh ben8tigt wenn ihr in D leben wollt ..
 
        #175  

Member

Member hat gesagt:
Ganz einfach zu beanworten
Es werden sehr wenige Dokumente dort benötigt und geht sehr schnell
Was einem hinterher vor die Füsse fällt,denn die deutschen Behörden fordern diese Dokumente ,die mann in Dänemark nicht gebraut hat im Nachhinein ein.

Das Heiraten dort geht sehr schnell,da bin ich ganz bei Dir.
 
        #176  

Member

Member hat gesagt:
Was einem hinterher vor die Füsse fällt,denn die deutschen Behörden fordern diese Dokumente ,die mann in Dänemark nicht gebraut hat im Nachhinein ein.

Das Heiraten dort geht sehr schnell,da bin ich ganz bei Dir.

Moin Moin,
es ist noch nicht einmal notwendig die in Dänemark geschlossene Ehe einer deutschen Behörde mitzuteilen.
Rechtsgültig ist sie allemal.
Wenn man denn will, legt man auf
dem deutschen Standesamt die Apostille der dänischen Heiratsurkunde vor.

Mehr benötigt man nicht.

 
        #177  

Member

Member hat gesagt:
Moin Moin,
es ist noch nicht einmal notwendig die in Dänemark geschlossene Ehe einer deutschen Behörde mitzuteilen.
Rechtsgültig ist sie allemal.
Wenn man denn will, legt man auf
dem deutschen Standesamt die Apostille der dänischen Heiratsurkunde vor.

Mehr benötigt man nicht.


Es geht um eine Eheschliessung zwischen deutschen in dem Link.

Da steht nichts von binationaler Eheschliessung.Denn damit hat die deutsche AV in Dänemark nichts zu tun
 
Zuletzt bearbeitet:
        #178  

Member

Member hat gesagt:
Es geht um eine Eheschliessung zwischen deutschen in dem Link.
Nein. Es geht um jede Eheschliessung.
Du darfst nicht nur die ersten Zeilen lesen. 🤷🏼
 
        #179  

Member

Member hat gesagt:
Nein. Es geht um jede Eheschliessung.
Du darfst nicht nur die ersten Zeilen lesen. 🤷🏼
Was verstehe ich nicht ? Die deutsche AV in Dänemark gibt bekannt was für eine Eheschliessung von deutschen in Dänemark gebraucht wird,und das Diese durch eine Apostille in D anerkannt wird.Was hat das mit der Heirat einer Ausländerin aus einem nicht EU Land zu tun ?

Wo steht das in dem Link ?Die deutsche AV in Dänemark ist für deutsche Staatsbürger zuständig.

Zeige mir mal bitte die Aussage in deinem Link,das dies auch für eine Heirat mit einer nicht EU Frau zutrifft.

Danke
 
        #180  

Member

Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich die anderen Rechtsverhältnisse der Eheleute (Namensrecht, Güterstand, Sorgerecht für Kinder) richten. Insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit empfiehlt sich stets die vorherige Beratung durch einen Fachanwalt, der ggf. auch bei der Erstellung eines Ehevertrags tätig werden kann.

Nützliche Hinweise zum ausländischen Recht finden Sie in den vom Bundesverwaltungsamt veröffentlichten Merkblättern zum Ehe- und Familienrecht einzelner Staaten sowie in den Informationsschriften „Ehevertragliche Vereinbarungen in den EG-Staaten“ und „Islamische Eheverträge“. Diese sind über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr erhältlich.


Quelle Eheschließung
 
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