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Typisch deutscher komplizierter und langwieriger Papierkram, habe deshalb in Hongkong geheiratet. Dort geht es wesentlich entspannter, genau wie in Daenemark. Und es wird einfach anerkannt und man hat noch einen Trip nach HK inclusive.
Dann mache hier im Forum doch mal einen eigenen Thread dazu auf und beschreibe mal die Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen welche du als Deutscher zur Heirat mit einer Thai in Hongkong benötigt hast.
Würde bestimmt einige hier im TAF interessieren.
Das ultimative Merkblatt vonSebastian Kiesow und Erik Schottstädt in Sachen Thai-Deutsche Heirat - seit 2001 Ihre Nr. 1
www.thailaendisch.de
Ich habe deren Hilfe damals in Anspruch genommen. Die haben mit meiner Frau alle Papiere besorgt, übersetzt, beglaubigen lassen, Termine bei der Botschaft gemacht usw, mir die Papiere nach D. gesendet und auch sonst Hilfestellung gegeben. Sehr rührig die Leute dort. Auch wenn ich Fragen zu der Vorgehesweise in Deutschland hatte. Ich weiß nicht mehr genau was ich für das ganze bezahlt habe, glaube das waren 200 ...250 Euro.
sooo mein erster Kommentar in diesem Forum. Danke das ich so schnell aufgenommen wurde
Es ist anscheinend von Standesamt zu Standesamt etwas unterschiedlicher. Anbei meine Erfahrung in Bayern bis jetzt:
Ich kämpfe aktuell damit die "Anmeldung bei dem OLG" durchzubekommen. Alle anderen Unterlagen wurden von dem Standesbeamten anerkannt. Meine Verlobte und ich haben uns um alle Dokumente selber gekümmert.
Laut dem Standesbeamten muss für die Anmeldung der Heirat beim OLG meine Verlobte vor Ort beim Standesamt in Deutschland vorsprechen. Das ist natürlich nicht möglich..... ein Heiratsvisum bekomme ich nur nach Bestätigung der Anmeldung der Heirat.
Nächste Woche habe ich noch einen Termin bei meinem Standesamt, dort werde ich hoffentlich die Anmeldung irgendwie schaffen.
Laut dem Standesbeamten muss für die Anmeldung der Heirat beim OLG meine Verlobte vor Ort beim Standesamt in Deutschland vorsprechen. Das ist natürlich nicht möglich..... ein Heiratsvisum bekomme ich nur nach Bestätigung der Anmeldung der Heirat.
Das ist nicht richtig. Du benötigst eine von deiner zukünftigen Frau selbst unterschriebene "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ (Beitrittserklärung). Diese ist dem Standesamt vorzulegen und dann geht alles zum OLG.