Wir haben auch gerade alles in Arbeit für die Eheschliessung in DE, Unterlagen sind diese Woche alle nach BKK gegangen, wir lassen den papierkrieg da von einer Agentur erledigen. Mein Plan war eigentlich auch, hier dann schon mal bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und in Richtung "Vorabzustimmung" (also ABH stimmt schon zu bevor der Visumsantrag überhaupt gestellt wurde) anzuklopfen. Aussage sieht im Moment so aus, als sei das wirklich nur in ganz besonderen eilbedürftigen Fällen anwendbar...
zum Ablauf der mir beschrieben wurde:
* Papiere in TH legalisiern und übersetzen
* damit zum Standesamt
* dann OLG Zustimmung
* Standesamt macht Termin
* Einreichung Unterlagen zu Bonität etc bei der ABH für Verpflichtungserklärung
* alle Unterlagen nach BKK
* Termin bei der Botschaft zwecks Visums-Antrag
* Rückfrage Botschaft bei ABH in DE
* Zustimmung ABH an Botschaft
* idealerweise Genehmigung Visum (kann wohl in sehr seltenen Fällen auch abgelehtn werden, aber dann wohl wirklich bei Gründen wie oben schon beschrieben)
Ich habe hier sonen bisschen Sorge wegen der Anerkennung des Deutschtestes... Mein Frau hat im Rahmen des letzten Schengen-Auifenthaltes hier bei Berlitz 8 Wochen A1 gemacht und das ganze knapp bestanden (aber durch ist durch).. Hatte mal gelesen, dass die Botschaft da evtl. zickt, wenn es kein "Goethe" ist... muss das noch mal mit der ABH hier abklären, habe nen Termin da Mitte April... aber wird schon irgendwie glatt gehen... *fingerscrossed*
Viel Glück AndyFfm...