Member
Member hat gesagt:Was Du da schilderst sind die Zugangsvoraussetzungen zur KVdR. Danach haust Du KVdR und GKV durcheinander. Das ist allerdings nicht dasselbe!

Moin Moin,
mir hat man das auf der Rentenberatung
folgendermaßen erklärt ...
Mit Rentenantrag stellt man den Antrag zur Aufnahme in die KVdR.
Erfüllt man die Anwartschaft, das prüft nicht die Rentenversicherung sondern
die jeweils involvierte GKV,
wird man Mitglied in der KVdR.
Erfüllt man die Vorraussetzungen nicht, kann man sich freiwillig in der GKV versichern.
Das war es dann.
Will man als Rentner längere Zeit
ausserhalb der EU, oder einen Staat
ohne SVA verbringen, meldet man das seiner GKV.
Für diese Zeit ist eine KV vorzuweisen.
Kommt man nach Deutschland zurück, sollte man schon vorher die GKV informieren zu welchem Datum.
Ab diesem Datum zahlt man wieder Beiträge und ist entweder Pflicht oder Freiwillig Versicherter.
Einfluss auf die Mitgliedschaft in der KVdR
haben Auslandsaufenthalte in keinem Fall.
@Musterknabe liegt in so weit richtig,
das es, wenn man z.B bereits mit 50
seine GKV kündigt, sich Privat versichert,
egal ob man ins Ausland geht oder eine
PKV in Deutschland nutzt, es schwer wird die 9/10 Voraussetzung für die Anwartschaft in der KVdR zu erfüllen.
Wenn man sich diese Option offen halten will, sollte man gut rechnen können und gegeben falls, trotz Aufenthalt im Ausland, Beiträge zur GKV leisten, oder halt kostenlos Familienversichert sein.